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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Datenschutzbeauftragter: EU-Datenschutzreform – Keine Absenkung des Datenschutzniveaus bei staatlicher und kommunaler Datenverarbeitung!

28. Januar 2013 by Klaus Kohnen

Anlässlich des 7. Europäischen Datenschutztags warnt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz davor, das im deutschen und vor allem im bayerischen öffentlichen Bereich erreichte hohe Datenschutzniveau im Zuge der aktuellen europäischen Datenschutzreform abzusenken.

Vor fast genau einem Jahr, am 25.01.2012, hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine europäische Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt. Damit will die Europäische Kommission vom Ansatz her alle privaten und öffentlichen Stellen in allen EU-Mitgliedstaaten – vom Bäcker bis zum Finanzamt, vom Web 2.0-Unternehmen bis zum Sozialamt, von der Autowerkstatt bis zum Krankenhaus – einem einheitlichen und unmittelbar verbindlichen Datenschutzstandard unterwerfen. Den Mitgliedstaaten wäre es dann allerdings verwehrt, ein „Mehr an Datenschutz“ im nationalen Recht vorzusehen.

Dr. Thomas Petri: „Im Grundsatz halte ich eine Neuregelung des EU-Datenschutzrechtsrahmens für dringend erforderlich. Jedoch ist es nicht sachgerecht, alle öffentlichen und privaten Stellen unabhängig von Umfang und Sensibilität der jeweiligen Datenverarbeitung einheitlichen Regelungen zu unterwerfen. Das anerkannte, in Jahrzehnten gewachsene und durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich geprägte hohe deutsche Datenschutzniveau würde damit im Ergebnis deutlich abgesenkt. Überdies würde in weiten Bereichen der deutschen und bayerischen öffentlichen Verwaltung eine erhebliche Rechtsunsicherheit entstehen. Gerade die bewährten und fein austarierten Regelungen über die Datenverarbeitung bayerischer Behörden, Kommunen, Gerichte und Schulen müssen aber unbedingt erhalten bleiben. Ich denke hier etwa an die spezifischen Datenschutzvorschriften im Sozialrecht und Gesundheitsrecht, im Schulrecht und Beamtenrecht, im Statistikrecht und Steuerrecht. Umso bedauerlicher ist es daher, dass der am 09.01.2013 zum Vorschlag der Europäischen Kommission vorgelegte Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zwar zahlreiche durchaus positive Änderungsvorschläge enthält, auf diese grundlegende Forderung aber nicht eingeht.“

Gerade in Bezug auf rein innerstaatliche Datenverarbeitungen sollte die Europäische Union vor dem Hintergrund eingeschränkter Rechtsetzungskompetenzen und des stets beim Erlass europäischer Normen zu beachtenden Subsidiaritätsprinzips ihren Mitgliedstaaten nur einen Mindestdatenschutzstandard vorgeben. Zumindest im Hinblick auf die Datenverarbeitung der öffentlichen Verwaltung müssen die Mitgliedstaaten auch zukünftig strengere Regelungen und damit ein höheres, passgenaues und ausdifferenziertes Datenschutzniveau im nationalen Recht vorsehen können.

Dr. Thomas Petri: „Neben dem Deutschen Bundestag muss es vor allem auch dem Bayerischen Landtag weiterhin möglich sein, die im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechte entsprechend unserer Rechtstradition wirksam abzusichern, für die Bürgerinnen und Bürger datenschutzfreundlichere Lösungen zu schaffen und in der Zukunft auch flexibel und innovativ fortzuentwickeln.“

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri, PM v. 28.01.2013

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