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StMAS: Zwei Jahre Bayerischer Pflegebeauftragter

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Sozialministerin Haderthauer: „Der Bayerische Pflegebeauftragte ist ein Erfolgsmodell!“ 

„Der Bayerische Pflegebeauftragte feiert zweijähriges Jubiläum! Die Zahlen sind ein eindeutiger Beleg: Der Pflegebeauftragte trägt wesentlich zur Sicherung der hohen bayerischen Pflegestandards bei. Er wurde bisher bereits 1733 Mal kontaktiert. Viele Angehörige, Pflegekräfte, aber auch Pflegebedürftige, die in der Vergangenheit aus Angst vor Konsequenzen den Mantel des Schweigens über Missstände und Fehler im Pflegebereich gelegt haben, trauen sich jetzt, diese anzusprechen. Deswegen war es mir so wichtig, mit dem Bayerischen Pflegebeauftragten eine unabhängige Stelle einzurichten, an die man sich auch vertraulich wenden und Probleme im Bereich der Pflege offen ansprechen kann. Auch wenn es oft um Information und Beratung ging, konnte in zahlreichen Fällen aufgrund der Meldung beim Pflegebeauftragten verhindert werden, dass es zu Missständen oder Problemen kam. Mängel wurden aufgedeckt und die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um diese zu beseitigen.“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer.

Haderthauer weiter: „Wir alle wollen, dass unsere pflegebedürftigen Angehörigen in einer guten Atmosphäre würdevoll versorgt und betreut werden. Hierfür brauchen wir eine Kultur der sozialen Verantwortung füreinander und der Mitmenschlichkeit in der Pflege. Der Bayerische Pflegebeauftragte leistet hier einen wichtigen Beitrag.“

Mit der Aufgabe des Bayerischen Pflegebeauftragten hat Ministerin Haderthauer im Januar 2011 den stellvertretenden Amtschef im Bayerischen Sozialministerium Werner Zwick betraut. Er ist über die kostenlose Pflegehotline 0800 0114353 oder im Internet unter www.pflegebeauftragter.bayern.de erreichbar. Das Angebot wurde seit dem Bestehen 1733 Mal in Anspruch genommen. 1450 Kontakte entfallen dabei auf die Pflegehotline, 180 Personen haben sich über das Kontaktformular auf der Homepage an den Pflegebeauftragten gewandt, 103 Zuschriften erfolgten auf dem Postweg.

StMAS, PM v. 28.01.2013