• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

Bayerischer Städtetag: LEP-Gipfel in der Bayerischen Staatskanzlei – Landesentwicklung in Bayern lässt sich ohne Städte nicht machen

1. Februar 2013 by Klaus Kohnen

Bei einem Treffen am Dienstag, 29. Januar, in der Bayerischen Staatskanzlei haben sich die Koalitionsspitze aus Ministerpräsident, Wirtschaftsminister und den beiden Fraktionsvorsitzenden von CSU und FDP mit den Präsidenten von Gemeindetag und Landkreistag getroffen. Der Bayerische Städtetag war weder eingeladen noch vorab informiert worden. 

Dem Vernehmen nach sollen im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) weitere Veränderungen am Anbindegebot vorgenommen werden. Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly:

„Es ist kein guter Stil, wenn der Ministerpräsident nur einen Teil der Betroffenen zum Gespräch lädt, und dabei den Bayerischen Städtetag und die Vertreter von Einzelhandel und Handwerk einfach ignoriert. Es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet die Städte, die die Motoren der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung Bayerns sind, an dieser Runde in der Staatskanzlei nicht beteiligt wurden. Die Städte stehen immer für einen konstruktiven Dialog bereit. Wir brauchen ein geordnetes Verfahren statt Gesetzgebung auf Zuruf.“

Der bisherige Fortgang der Verhandlungen um das Landesentwicklungsprogramm war schon unglücklich verstolpert. Das Programm wurde im Eilverfahren ohne angemessene Fristen bei der Stellungnahme durchgezogen und auf die inhaltliche Kritik wurde kaum eingegangen.

Die Kritik des Bayerischen Städtetags an der letzten Änderung des Entwurfs wird von der Runde in der Staatskanzlei offenbar nicht nur nicht aufgenommen, sondern sogar konterkariert. Laut Maly ist unverständlich, dass Gemeindetag und Landkreistag die weitere Verschlechterung eines vorher von allen kommunalen Spitzenverbänden kritisierten Entwurfs jetzt als große Verbesserung und Erfolg feiern:

„Selbst wenn man über das Anbindegebot unterschiedlicher Auffassung ist, bleibt doch festzuhalten: Die vielen anderen kritisierten Punkte des LEP-Entwurfs bleiben unverändert kritikwürdig. Nun von Erfolgen und Verbesserungen zu sprechen, verkennt die Notwendigkeit eines wirkungsvollen Landesentwicklungsprogramms für eine weitere positive Entwicklung Bayerns und insbesondere des ländlichen Raums mit starken zentralen Orten. Landesentwicklung kann nur miteinander gehen, aber nicht, wenn ein künstlicher Gegensatz von Stadt und Land beschworen wird. Für die Landesentwicklung sind die zentralen Orte essentiell.“

Maly: „Das Landesentwicklungsprogramm ist zu wichtig, als dass wir es einfach schnell durchwinken könnten. Bayern ist es wert, dass sich alle Betroffenen über die Weiterentwicklung des Landes Gedanken machen und Handlungsstrategien entwickeln, die den Herausforderungen von Energiewende und demografischer Entwicklung gerecht werden.“

Das Landesentwicklungsprogramm muss klären, wie dicht das Netz der zentralen Orte in Bayern künftig geknüpft sein muss. Es muss darum gehen, das System der zentralen Orte zu stärken. Um dem Flächenfraß auf der ‚Grünen Wiese‘ Einhalt zu gebieten, muss im Landesentwicklungsprogramm ein wirksames Anbindegebot verankert werden.

Maly: „Das Anbindegebot ist schon bis an die Grenzen des Erträglichen im LEP-Entwurf der Staatsregierung aufgeweicht worden. Weitere Ausnahmen bedeuten einen Freibrief zur Zerstörung der noch intakten Landschaftsräume und sie lassen Innenstädte und Ortskerne weiter veröden. Erreicht würde dadurch nicht mehr kommunale Selbstverwaltung, sondern eine stärkere interkommunale Konkurrenz, die zu wenigen Gewinnern und vielen Verlierern unter allen Kommunen führen würde.“

Bayerischer Städtetag, PM v. 01.02.2013

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Im Fokus, Klima/ Natur/ Umwelt, Kommunales Schlagwörter: 16/15555, Bayerischer Städtetag

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Februar 2013
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728  
« Jan   Mrz »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in