Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) eingebracht

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Blindenzeichen, Sehvermögen, Sehen, Blinder, SehbehinderungGrund für die Gesetzesinitiative

Nach den Vorschriften des BayBlindG erhalten blinde Menschen Geld, damit sie ihre durch die Blindheit bedingten Nachteile ausgleichen können. Die besondere Situation taubblinder Menschen ist bislang jedoch nicht berücksichtigt. Dabei hat diese Personengruppe einen außerordentlich großen Hilfebedarf. Der Hilfebedarf taubblinder Menschen wird in einem „Fachgutachten zu den speziellen Bedarfen taubblinder Menschen im Hinblick auf die Teilhabe an der Gesellschaft“ vom November 2010 eindrucksvoll dargestellt. Der dauerhafte Hilfebedarf führt zu einer erheblichen, vor allem auch finanziellen Belastung der betroffenen Menschen. Durch eine Ausgleichsleistung könne ihre selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wesentlich gefördert werden, so der Gesetzentwurf. Daher soll taubblinden Menschen ein Blindengeld in doppelter Höhe zugute kommen.

Die wesentlichen Regelungen

Hilfeberechtigt sind taubblinde Menschen. Hierunter versteht der Gesetzentwurf blinde Menschen (Personen, denen das Augenlicht vollständig fehlt, oder bei denen die Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt), die zusätzlich an einem vollständigen Hörverlust oder an einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit leiden. Letzteres sei bei einem Hörverlust von mindestens 80% der Fall.

Für taubblinde Menschen sieht der Gesetzentwurf ein Blindengeld in doppelter Höhe vor (2 x 534 EUR = 1.068 EUR derzeit).

Kosten für den Staat

Derzeit sind in Bayern 114 taubblinde Menschen erfasst. Für den Staat ergibt sich dadurch ein zusätzlicher jährlicher Finanzbedarf von ca. 730.000 EUR (114 x 534 x 12 = 730.512 EUR).

Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass aufgrund beachtlicher Fortschritte in der Augenmedizin die Zahl der Blindengeldempfänger seit Jahren rückläufig ist. Diese Tendenz dürfte sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Ein Rückgang der Blindengeldempfänger um 100 Personen führe zu einer Einsparung von rund 500.000 EUR pro Jahr, so der Gesetzentwurf.

Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes, LT-Drs. 16/15514 v. 01.02.2013

Ass. iur. Klaus Kohnen; Abbildung: (c) nmann77 – Fotolia.com

Net-Dokument BayRVR2013020101