Gesetzgebung

Staatskanzlei: Überarbeitung der EU-Tabakrichtlinie – Positive Signale aus Brüssel für den bayerischen Schnupftabak

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bayerns Europaministerin Emilia Müller sieht nach einem Gespräch mit EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg „positive Signale“ in Sachen bayerischer Schnupftabak. 

Müller: „Nach meinem Gespräch mit Gesundheitskommissar Borg bin ich sehr zuversichtlich, dass der bayerische Schnupftabak auch nach der anstehenden Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie eine gute Zukunft hat. Schnupftabak ist ein wesentlicher Bestandteil bayerischer Kultur und Lebensart. Das Schnupfen zählt schon seit über 400 Jahren zu einer der am wenigsten umwelt- und gesundheitsschädlichen Genussformen von Tabak. Kommissar Borg hat sich diesen Argumenten gegenüber aufgeschlossen gezeigt und betont, dass er einen hohen Respekt für traditionelle Werte empfinde“.

Nach den Worten der Ministerin geht es jetzt darum, die bayerischen Argumente mit greifbaren und überzeugenden Daten zu belegen.

„Sobald der EU-Kommission konkrete Marktdaten hierzu vorliegen, baue ich auf eine nochmalige sorgfältige Prüfung. Danach sehe ich gute Chancen, dass auch künftig der für Schnupftabak charakteristische Zusatzstoff Menthol verwendet werden kann. Dann hat sich das kontinuierliche und nachdrückliche Werben für die bayerische Position in Sachen Schnupftabak gelohnt“, so Europaministerin Müller.

Die EU-Kommission hat in ihrem Vorschlag von Dezember 2012 zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie zwar kein Verbot für Schnupftabak vorgesehen. Ein Verbot soll nach diesem ersten Vorschlag allerdings für solche Inhaltsstoffe gelten, die dem Tabak ein charakteristisches Aroma verleihen. Hierzu zählt grundsätzlich auch das im bayerischen Schnupftabak regelmäßig verwendete Menthol. Wie diese Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen letztlich behandelt werden, ist jedoch noch nicht endgültig entschieden und bleibt dem weiteren Verfahren zur Änderung der Tabakproduktrichtlinie vorbehalten.

StK, PM v. 01.02.2013