Gesetzgebung

StMAS: Bundestagsbeschluss zum Ehrenamt – wichtige Stärkung des Ehrenamts

©pixelkorn - stock.adobe.com

„Das Engagement seiner Bürger ist das Erfolgsgeheimnis Bayerns! Bayern ist ohne den herausragenden Einsatz seiner 3,8 Millionen ehrenamtlich Tätigen nicht denkbar. Bürgerinnen und Bürger gestalten durch ihre Ideen, ihren Einsatz, ihr Engagement unsere Gesellschaft. Diese Engagierten sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft und ein Segen für unser Land. Es ist wichtig, dieses Engagement weitreichend zu fördern. Daher freue mich, dass der Bundestag heute grünes Licht für höhere Freibeträge gegeben, die Übungsleiterpauschale angehoben und auch die Ehrenamtspauschale erhöht hat.“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer anlässlich der Verabschiedung des „Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts“ durch den Bundestag heute in Berlin.

Haderthauer weiter:

„Außerdem sind die Haftungsbeschränkungen für Bürgerinnen und Bürger bei der Ausübung ihres Ehrenamts ein wichtiger Schritt. Denn wer sich zum Wohl der Gesellschaft einsetzt, soll keine Angst haben müssen, bei jeder Fahrlässigkeit zu haften. Das Gesetz ist daher ein eindeutiges Signal für mehr Bürgerschaftlichen Engagement, das ein unverzichtbarer Bestandteil einer vielfältigen und solidarischen Gemeinschaft und wichtige Voraussetzung gelebter Demokratie ist.“

Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft. Es sieht neben der Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro auf 2.400 Euro und der Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro auch steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen vor.

Weitere Informationen zum Thema unter: www.stmas.bayern.de/ehrenamt/index.php.

StMAS, PM v. 01.02.2013