Gesetzgebung

StMUK: Mehr Freiheit und Verantwortung vor Ort – die Eigenverantwortliche Schule in Bayern

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Kultusminister Ludwig Spaenle will mit Gesetzentwurf Entscheidungs- und Handlungskompetenz vor Ort stärken – Entwurf nun in der Verbandsanhörung 

Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle will mit dem Gesetzentwurf zur Eigenverantwortlichen Schule die Entscheidungs- und Handlungskompetenz vor Ort stärken – aber nicht als Selbstzweck, sondern mit einem klaren Ziel.

„Mehr Eigenverantwortung der Schulen soll der Qualität der Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler dienen“, so Minister Spaenle.

Eine Eigenverantwortliche Schule sei keine autonome Schule, sondern sie werde in einem verlässlichen Rahmen begleitet.

Angesichts des sozialen Wandels und der wachsenden Mobilität könne der Freistaat Bayern den jungen Menschen mit einer Eigenverantwortlichen Schule sehr gute Rahmenbedingungen für ihren Bildungsweg eröffnen. Die Eigenverantwortliche Schule könne flexibler und passgenauer auf die Herausforderungen vor Ort reagieren, argumentierte der Minister. Er hatte in dieser Woche für seine Initiative die Zustimmung im Kabinett gefunden. Der Gesetzentwurf befindet sich nun in der Verbandsanhörung.

Mit dem Gesetz zur Eigenverantwortlichen Schule wird der rechtliche Rahmen für das Handeln der Schulen deutlich erweitert.

Vorarbeiten zu der Eigenverantwortlichen Schule hatten das Ministerium und die Schulen mit Unterstützung der Stiftung Bildungspakt Bayern u. a. mit den Schulversuchen MODUS 21, PROFIL 21 und MODUS F geleistet.

Schulen können Leitungsspannen reduzieren

Die Schulen können künftig ihr Schulprofil weiter stärken und die Qualität von Schule und Unterricht weiter verbessern. Sie sollen dazu z.B. mehr Verantwortung in der Personalführung und -entwicklung erhalten. Um die Personalentwicklung und die Begleitung der Lehrkräfte intensiver gestalten zu können, können große Schulen künftig z. B. im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel eine erweiterte Schulleitung beantragen.

Durch eine erweiterte Schulleitung werden die Leitungsspannen deutlich verkürzt. So können Prozesse der Qualitätsentwicklung und Profilbildung intensiver gefördert werden.

„Ein abgestimmtes Arbeiten der Lehrkräfte etwa in einem Fach oder an einem Thema gewährleistet eine stärkere Zielorientierung. Das hat z.B. der Modellversuch MODUS F ergeben“, ergänzte der Minister.

Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung entlasten zudem die Schulleiterinnen und Schulleiter. Das Staatsministerium wird für die erweiterten Schulleitungen eigens zusätzliche Leitungszeit zur Verfügung stellen. Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung werden entsprechend ihrer Aufgabe besoldet.

Schulen entwickeln eigene Schulentwicklungsprogramme

„Die Schulen sollen künftig in eigener Verantwortung Schulentwicklungsprogramme erstellen und darin selbst Entwicklungsziele festlegen“, so Kultusminister Spaenle.

Durch die Verständigung der Schulfamilie auf die Entwicklungsziele werde eine enorme Bindekraft für wichtige Handlungsfelder vor Ort entfaltet. Die Schulfamilien sollen zudem ein Konzept zur Erziehungspartnerschaft vor Ort entwickeln. Dieses kann von den Regelungen in den Schulordnungen abweichen.

Die Schulfamilie soll stärker als bisher in die Entscheidungen über die Gestaltung des Schulalltags und des Unterrichts einbezogen werden. Z.B. gehört künftig ein Vertreter des Schulaufwandsträgers dem Schulforum an.

Eigenverantwortliche Schule wird begleitet

Minister Spaenle unterstrich: „Die Eigenverantwortliche Schule ist keine autonome Schule. Unsere Schule ist in einen stabilen Rahmen der Qualitätsentwicklung und Begleitung eingebunden.“

Bayernweit werde auch künftig an den Schulen derselben Schulart derselbe Lehrplan gelten. Eine qualitativ hochwertige Lehrerausbildung und die Lehrerversorgung wird im Flächenstaat Bayern weiterhin gesichert.

„Nur auf dieser Grundlage lässt sich bayernweit eine vergleichbare Qualität der Bildung der jungen Menschen sicherstellen – und damit vergleichbare Lebens- und Lernbedingungen“, so Minister Spaenle abschließend.

Als Instrumente der Qualitätssicherung werden auch künftig der Lehrplan, die Zielvereinbarungen, interne und externe Evaluationen sowie Vergleichsarbeiten und zentrale Abschlussprüfungen dienen.

StMUK, PM v. 02.01.2013