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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMWIVT: Informationskampagne zur Breitbandförderung startet

3. Februar 2013 by Klaus Kohnen

Das Bayerische Wirtschaftsministerium und das Bayerische Breitbandzentrum starten Mitte Februar eine breit angelegte Informationskampagne zur neuen bayerischen Hochgeschwindigkeitsförderung. 

Landräte, Bürgermeister, Breitbandpaten und andere Interessierte können sich in acht großen Veranstaltungen in allen Regierungsbezirken aus erster Hand über die Chancen, Herausforderungen und Unterstützung des Breitbandausbaus im Umfeld der neuen Förderrichtlinie informieren.

„Mit dem hochdotierten neuen Breitbandförderprogramm nimmt sich der Freistaat der wichtigsten Infrastrukturaufgabe der Gegenwart an“, betont Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil und ermuntert die Kommunen, die Informationsveranstaltungen zu nutzen.

„Die neue Förderrichtlinie bietet den bayerischen Kommunen die Chance, in ihrem Gemeindegebiet den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen voranzutreiben. Diese sichern gerade dem ländlichen Raum die digitale und damit wirtschaftliche Zukunft“, erläutert Zeil.

Bayerisches Breitbandzentrum begleitet die Kommunen durchs Förderverfahren

Das neu eingerichtete Bayerische Breitbandzentrum berät die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe und begleitet sie auf dem Weg durchs Förderverfahren. Für die bayerische Hochgeschwindigkeitsförderung steht bis 2014 ein Betrag von bis zu 500 Millionen Euro im Staatshaushalt zur Verfügung. Der von der EU-Kommission genehmigte Beihilfewert des Programms beträgt zwei Milliarden Euro.

Auf dem Weg zur Förderung durchläuft die Gemeinde eine Reihe von Verfahrensschritten, die im Wesentlichen dem Grundmuster der alten Breitbandförderung 2008-2011 (Grundversorgung) entsprechen:

  • Festlegung des Erschließungsgebiets
  • Ist- und Bedarfsermittlung
  • Markterkundung
  • Auswahl des Netzbetreibers
  • Förderantrag
  • Dokumentation der Infrastruktur
  • Auszahlung des staatlichen Zuschusses

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat ‚Hinweise zum Förderprogramm‘ heraus­gegeben, die im Detail erläutern, wie zum Beispiel die Ist- und Bedarfsermittlung oder die Markterkundung durchgeführt werden. Diese Hinweise sind zusammen mit vielen Musterformularen und anderen Informationen auf der Internetseite des Bayerischen Breitbandzentrums abrufbar: www.schnelles-internet.bayern.de

Europarechtlicher Hintergrund

Die Versorgung mit Telekommunikation in Europa ist grundlegend liberalisiert worden und unterliegt inzwischen sektoralen EU-Vorschriften. Die Regelungen der Breitbandförderrichtlinie bis hin zu den einzelnen Förderschritten sind von der Europäischen Kommission zwingend vorgegeben. Die Kommission macht diese strengen Vorgaben auf der Grundlage des Europäischen Beihilferechts (Artikel 107 AEUV) und den daraus abgeleiteten Europäischen Breitbandleitlinien, die für alle europäischen Mitgliedstaaten gelten. Diese EU-Vorschriften geben auch die Spielregeln für die Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern vor. Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens stellt die Europäische Kommission sicher, dass der positive Beitrag der Beihilfemaßnahme die negativen Auswirkungen wie Wettbewerbsverzerrungen überwiegt. Die Europäische Kommission will mit diesen – von manchen als bürokratisch kritisierten – Vorschriften ein wettbewerbliches Verfahren sicherstellen. Sie will Wettbewerber vor ungerechtfertigten staatlichen Subventionen schützen und verhindern, dass eigenwirt­schaftlich getätigte oder geplante Investitionen durch staatliche Beihilfen gefährdet werden.

Zu den geplanten Veranstaltungen und zu Kontaktadressen: hier.

StMWIVT, PM v. 03.02.2013

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