Gesetzgebung

StMJV: Merk zur Forderung nach einem Seniorenstrafrecht – Auch eine Form der Altersdiskriminierung

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk weist die Forderung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter nach einem eigenen Strafrecht für Senioren zurück. 

„Wir dürfen doch nicht alle Menschen ab einem bestimmten Alter über einen Kamm scheren und sie nach einem bestimmten Schema behandeln – das wäre auch eine Form der Altersdiskriminierung“, so Merk.

„Ich habe großes Verständnis für den Wunsch, dass unser Strafrecht der besonderen Lebenssituation der älteren Menschen Rechnung trägt. Aber das geschieht dadurch, dass unsere Richterinnen und Richter den Besonderheiten eines jeden einzelnen Falles Rechnung tragen. Dazu gibt uns das allgemeine Strafrecht indessen genügend Möglichkeiten.“

So kann die besondere Situation eines älteren Menschen im Rahmen der Strafzumessung selbstverständlich schon heute berücksichtigt werden.

Merk: „Hier verbietet sich jede Behandlung nach Schema F.“

Gleiches gilt laut Merk auch für Straftaten, bei denen ältere Menschen Opfer werden.

„Nicht jeder ältere Mensch ist schwach und wehrlos“, so Merk. „Aber wer im Einzelfall die Schwäche eines älteren Menschen ausnutzt, handelt besonders verwerflich und hat daher bereits nach geltendem Recht mit harten Konsequenzen zu rechnen.“

„Was aber notwendig ist, ist, dass sich Justiz und Justizvollzug auf den demographischen Wandel einstellen“, so Beate Merk weiter.

„Das tun wir allerdings schon seit langem – von einem flexiblen Betreuungsrecht bis zur möglichst barrierefreien Gestaltung von Gerichtsgebäuden wie auch Justizvollzugsanstalten gibt es hier eine breite Palette von Maßnahmen. Die finden sich in keinem Gesetzblatt wieder, nützen aber den älteren Menschen wirklich etwas!“

StMJV, PM v. 04.02.2013