Gesetzgebung

StMJV: Vorschläge für ein sozialeres Mietrecht

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Bayerns Justizministerin Beate Merk präsentiert Vorschläge für ein sozialeres Mietrecht: „Es geht um die Balance: Wohnraum muss für Mieter bezahlbar sein – und Vermieten muss für den Eigentümer weiter attraktiv sein!“ 

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute ihre Vorschläge präsentiert, wie Mieter durch das Mietrecht vor unverhältnismäßigen Mietsteigerungen geschützt werden können – und zugleich das Investieren in Wohngebäude für Eigentümer weiter attraktiv bleibt.

„Mir geht es darum, dafür zu sorgen, dass auch an Orten mit starkem Wohnungsmangel den Menschen, vor allem auch den Familien, bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht“, so Merk. „Dabei muss man zugleich im Auge behalten: Wir brauchen weiter Menschen, die bereit sind, in Wohnraum zu investieren. Ein nachhaltiges Mietrecht zeichnet sich deshalb durch die richtige Balance zwischen Eigentümer- und Mieterinteressen aus.“

Die Vorschläge der Justizministerin

Begrenzung der Maklerprovision

Die Maklerprovision bei der Wohnungsvermittlung soll stärker begrenzt werden. Sie wird bekanntlich meist vom Mieter getragen. Dies führt in Verbindung mit der Mietkaution zu einer erheblichen finanziellen Belastung am Beginn des Mietverhältnisses.

„Ich schlage deshalb vor, das Problem an der Wurzel zu packen und die Maklerprovision zu senken. Derzeit beträgt sie maximal zwei Nettomonatsmieten – ein Höchstsatz, der gerade in Ballungsräumen meist voll ausgeschöpft wird. Das müssen wir deutlich absenken.“

Die von der SPD zur Lösung dieses Problems geforderte Bestellerlösung („Maklergebühren bezahlt, wer Makler bestellt“) lehnt die Ministerin hingegen ab.

„Das hilft wenig. Die Voraussetzung einer „Bestellung“ oder eines „ersten Auftrags“ für den Abschluss eines Maklervertrags wäre höchst unbestimmt und würde nur für Rechtsstreitigkeiten und Umgehungsmöglichkeiten sorgen“, so Merk.

Kappungsgrenze für allgemeine Mieterhöhungen senken

Die Ministerin will auch rasch von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Kappungsgrenze für allgemeine Mieterhöhungen in Wohnungsmangelgebieten zu senken. Für allgemeine Mieterhöhungen gilt derzeit eine Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren. Mit dem neuen Mietrechtsänderungsgesetz wird nun die Möglichkeit eingeführt, dass die Landesregierungen diese Grenze für Wohnmangelgebiete von 20 auf 15 Prozent senken.

„Hiervon wollen wir in Bayern Gebrauch machen – und zwar rasch“, so Merk.

Die Ministerin legt einen Vorschlag vor, wie die Kappungsgrenze schnell gesenkt werden kann.

Berechnungszeitraum für ortsübliche Vergleichsmieten auf 10 Jahre verlängern

Die Ministerin schlägt auch vor, den Zeitraum zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf 10 Jahre zu verlängern.

„Dies wird zu einer deutlichen Erleichterung für Mieter in Ballungsräumen führen“, so Merk.

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Maßstab für die Möglichkeit einer allgemeinen Mieterhöhung. Eine Mieterhöhung ist (von der Kappungsgrenze abgesehen, s.o.) nur bis zur Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig. Grundlage für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind derzeit die Mieten, die in den letzten vier Jahren tatsächlich vereinbart oder geändert worden sind. Wenn dieser Zeitraum auf 10 Jahre erhöht wird, wird dies voraussichtlich mietpreisdämpfend wirken.

Abwälzbarkeit von Modernisierungskosten zeitlich begrenzen

Die Ministerin schlägt schließlich der Abwälzbarkeit von Modernisierungskosten auf den Mieter zeitlich zu begrenzen. Bei Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter nach geltendem Recht die jährliche Miete um 11% der dafür aufgewendeten Kosten erhöhen – und zwar zeitlich unbegrenzt.

„Ich fordere eine zeitliche Begrenzung, bis die tatsächlich angefallenen Kosten gedeckt sind“, so Merk. „Dadurch kommt der Vermieter auf seine Kosten, und der Mieter wird andererseits besser vor einer übermäßigen Inanspruchnahme geschützt.“

„Ich bin sicher: Hiermit ist auf dem Gebiet des Mietrechts der richtige Ausgleich gefunden, damit Ballungsräume für Mieter weiter erschwinglich bleiben – aber auch das Bauen und Schaffen von Wohnraum weiter attraktiv bleibt“, so Merk.

StMJV, PM v. 04.02.2013