Gesetzgebung

StMAS: Welttag gegen die weibliche genitale Verstümmelung – nur eigener Straftatbestand ist klares Signal an Täter

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„Weibliche Genitalverstümmelung gibt es auch in Deutschland! Nach Schätzungen der Frauenrechtsorganisation TERRES DES FEMMES leben bei uns bereits über 24.000 von Genitalverstümmelung betroffene Frauen. Weiteren 6.000 Frauen droht ein solcher Eingriff. Dazu wird hier jemand gefunden, der ihn heimlich vornimmt – oder die Mädchen werden dafür ’nach Hause‘ geschickt. Die genitale Verstümmelung von Frauen ist eine der brutalsten Menschrechtsverletzungen überhaupt. An den physischen und psychischen Folgen leiden Betroffene ihr ganzes Leben lang. Ich fordere schon lange, dass Genitale Verstümmelung in Deutschland endlich ein eigener Straftatbestand wird, wie es ihn beispielsweise in der Schweiz gibt. Nur das sendet ein unmissverständliches Signal an die Täter. Außerdem gilt: Damit Täter konsequent bestraft werden können, muss die gesetzliche Verjährung der Strafbarkeit bis zum 18. Lebensjahr der Opfer ruhen,“ so Bayerns Frauenministerin Christine Haderthauer, zugleich Frauenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, heute in München mit Blick auf den Welttag gegen die weibliche genitale Verstümmelung am 6. Februar 2013.

Haderthauer weiter:

„Es reicht mir bei Weitem nicht, dass diese Fälle unter Umständen schon jetzt als gefährliche Körperverletzung bestraft werden können. Bayern hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesrats ausdrücklich unterstützt, der dem Bundestag bereits im Februar 2010 zugeleitet wurde. Ich kann nicht nachvollziehen, warum seit drei Jahren nichts passiert ist. Jeden Tag kommen neue Opfer hinzu – wir dürfen nicht länger abwarten. Ich appelliere deshalb mit Nachdruck an den Bundestag, unverzüglich über den Gesetzesentwurf zu beraten!“

StMAS, PM v. 05.02.2013