Gesetzgebung

StMJV: Merk zum Gesetzentwurf über vertrauliche Geburt – rechtliche Graubereiche bei anonymer Geburt beseitigen

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Zu aktuellen Presseberichten, wonach das Bundesfamilienministerium nicht mehr plant, Babyklappen und anonyme Geburten zu regeln und mittelfristig durch die Ermöglichung einer sog. vertraulichen Geburt für Mütter in Notsituationen unter Hinterlegung ihrer persönlichen Daten zu ersetzen, erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: 

„Es freut mich, wenn der Bundesgesetzgeber mit der Regelung der vertraulichen Geburt ein Angebot für verzweifelte Mütter schafft. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber“, so die Bayerns Justizministerin weiter, „wir müssen auch den nächsten Schritt machen: Auch dann, wenn eine werdende Mutter, die sich in Not wähnt, den Weg der vertraulichen Geburt partout nicht gehen will, müssen wir ein Angebot für sie bereit halten. Da muss der bestmögliche Schutz für die Gesundheit und das Lebens des Neugeborenen im Fokus stehen und der Mutter als letzter Ausweg auch eine Geburt unter völliger Geheimhaltung ihrer Daten ermöglicht werden, also eine sog. anonyme Geburt.“

Merk weiter: „Eine Geburt ohne Daten der Mutter aber unter medizinischer Aufsicht ist mir dann allemal lieber als eine Geburt z. B. heimlich zu Hause auf dem kalten Badezimmerboden und ohne jede medizinische Betreuung!“

Bayerns Justizministerin will sogar noch einen Schritt weiter gehen:

„Auch wenn sie natürlich alles andere als eine Ideallösung ist: Als ultima ratio wird auch die Babyklappe benötigt. So kommt das Neugeborene wenigstens schnell und zuverlässig in professionelle Hände statt beispielsweise in irgend einem ungeschützter Hauseingang ausgesetzt zu werden.“

Bayerns Justizministerin heute in München:

„Ich setze mich weiter dafür ein, jetzt die Gelegenheit zu nutzen, nicht nur die vertrauliche Geburt zu regeln, sondern auch die anonyme Geburt auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen! Der Gesetzgeber würde seiner Verantwortung gegenüber den betroffenen Müttern und den Einrichtungen, die anonyme Geburten ermöglichen, nicht gerecht, wenn er die Materie in einen ausdrücklich geregelten und einen lediglich geduldeten Bereich aufspaltet. Wir brauchen eine umfassende Lösung. Meine Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch!“

Die Ministerin fordert ein Stufenmodell, nach dem als letzte Möglichkeit für Frauen, die durch die Möglichkeit der vertraulichen Geburt nicht erreicht werden können, auch eine anonyme Geburt zulässig sein soll.

StMJV, PM v. 05.02.2013