Gesetzgebung

StMUG: Pflegeberufe für menschliche Medizin stärken

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Berufsanerkennung für Pflegekräfte sichergestellt und Hebammenvergütung erhöht  – Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat in seiner letzten Sitzung dem deutschen Vorschlag zugestimmt, die Pflegeausbildung innerhalb der EU weiterhin mit einer zehnjährigen Schulausbildung automatisch anzuerkennen.

Dazu betonte die Bayerische Staatssekretärin Melanie Huml:

„Pflegekräfte leisten täglich Großartiges. Gerade in einer immer älter werdenden Gesellschaft muss den Pflegekräften eine besondere Wertschätzung zu Teil werden. Es ist ein wichtiger Etappensieg, dass die zehnjährige Berufsausbildung für Krankenpflegepersonal beibehalten werden kann. Die deutsche Pflegeausbildung ist qualitativ hochwertig und international angesehen.“

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Pflegekräfte seit langem dabei, die Anerkennung zu erhalten, die ihnen zusteht. Der bisherige Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission sah vor, dass zur Aufnahme der Pflegeausbildung ausschließlich eine 12-jährige Schulausbildung berechtigen soll. Damit würde sich der Mangel an Pflegekräften weiter verschärfen.

Außerdem begrüßt Huml die aktuelle Entscheidung zur Erhöhung der Hebammenvergütung um 13 Prozent, die vergangene Woche vor der Schiedsstelle der Hebammenverbände und Krankenkassen vereinbart wurde.

Huml: „Ich freue mich, dass der Beruf als Hebamme wieder auf eine stabilere Basis gestellt wird. Ich habe mich immer deutlich für eine leistungsgerechtere Bezahlung der Hebammen in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgesprochen. Damit wird die verantwortungsvolle und unverzichtbare Tätigkeit der Hebammen für die Familien angemessen honoriert wird. Wir werden uns auch weiterhin für die Stärkung des für die Gesellschaft unverzichtbaren Berufs der Hebamme einsetzen.“

Die Einigung bestätigt die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung und deren Schiedsstellen angesehen werden.

Für die nicht gesetzlich krankenversicherten Patientinnen hat Bayern die Gebühren bereits im Mai 2011 zugunsten der Hebammen um rund 15 Prozent erhöht. Die nun vereinbarte Erhöhung wird automatisch auch für die Hebammenvergütung bei Privatpatientinnen übernommen.

StMUG, PM v. 05.02.2013