Gesetzgebung

Landtag: Änderung des Landesbank-Gesetzes diskutiert

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Als Konsequenz aus dem Abschluss des EU-Beihilfeverfahrens zur Rettung der Bayerischen Landesbank hat die Staatsregierung dem Landtag einen Entwurf zur Änderung des Landesbank-Gesetzes vorgelegt. 

Entpolitisierung des Kontrollgremiums

Er sieht unter anderem vor, dass das Kontrollgremium der Bank, der bisherige Verwaltungsrat, in einen dem Aktienrecht ähnlichen Aufsichtsrat umgewandelt wird. Dieser soll nach dem Willen der Staatsregierung „entpolitisiert“ werden. Aus diesem Grund sieht der Entwurf vor, künftig die Hälfte der dem Freistaat und den bayerischen Sparkassen als Anteilseignern zustehenden Aufsichtsratsmitglieder aus externen Experten besteht. Mitglieder der Staatsregierung werden dem Gremium künftig nicht mehr angehören. Sie sollen durch Ministerialbeamte ersetzt werden. Die CSU-Abgeordnete Erika Görlitz betonte als Berichterstatterin bei der Ersten Lesung des Entwurfs, mit diesem würden die EU-Vorgaben umgesetzt.

Haftungsbeschränkung soll entfallen

Mit dem neuen Landesbankgesetz soll auch die umstrittene Haftungsbeschränkung von Verwaltungsratsmitgliedern entfallen. Diese griff bei Verlustgeschäften der Bank bisher nur in Fällen grober Fahrlässigkeit nicht. Das hatte bei früheren Milliardenverlusten der Bank, etwa durch den Ankauf von wertlos gewordenen ABS-Papieren aus den USA oder dem Erwerb der maroden Kärntner HGAA zur Folge, dass die Verwaltungsräte für diese Fehler trotz einer in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen nachgewiesenen Mitverantwortung größtenteils unbehelligt geblieben waren. Finanzminister Markus Söder (CSU) erklärte den Gesetzentwurf „zum weiteren Baustein dafür, die Bank zu stärken und zu stabilisieren“. Nach schwierigen Jahren arbeite die BayernLB mit ihrem neuen Geschäftsmodell inzwischen wieder erfolgreich. Zu den Veränderungen im Aufsichtsgremium sagte Söder, „wir brauchen mehr Ökonomie in dieser Bank und weniger Politik“.

Stellungnahmen der Fraktionen

Der SPD-Haushaltsexperte Volkmar Halbleib warf CSU und FDP vor, mit dem Entwurf der eigenen „Flucht aus der politischen Verantwortung eine gesetzliche Grundlage zu verschaffen“. Die Vorlage sei der „untaugliche Versuch, sich mit Blick auf die Konsequenzen und die Aufarbeitung vergangener Skandale in die Büsche zu schlagen“. Die Staatsregierung verstecke sich in Sachen Entpolitisierung hinter vermeintliche Vorgaben der EU-Kommission. Durch den Abzug der Mitglieder der Staatsregierung aus dem Aufsichtsrat gehe Transparenz verloren. Über die nun zu entsendenden Beamten bleibe der Einfluss der Politik erhalten, ohne dass diese direkt in der Verantwortung stehe. „Wenn es schief läuft, wäscht sich die Politik dann die Hände in Unschuld“, kritisierte Halbleib.

Nach Einschätzung von Eike Hallitzky (Bündnis 90/Die Grünen) zeigt der Gesetzentwurf, „dass die Staatsregierung bei der BayernLB zu allem bereit ist, nur nicht zur Übernahme der Verantwortung“. Mit einem Mehrheitsanteil des Freistaats von rund 75 Prozent bleibe die BayernLB eine „politische Bank“, zudem hafte der Steuerzahler für die Geschäfte. „Wer Eigentümer einer Bank ist, hat auch die verdammte Pflicht, sich der damit verbundenen Verantwortung zu stellen“, sagte Hallitzky. Als „billigen Witz“ bezeichnete er die Regelungen zur Beteiligung des Landtags an der Bankaufsicht. Dieser sei auf An- und Verkäufe der Bank beschränkt. Hallitzky forderte für das Parlament reservierte Sitze im Aufsichtsrat.

Dem schloss sich Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER) an. Auch er warnte davor, politische Verantwortung auf Beamte zu delegieren. Als überfällig bezeichnete Pohl das Aus für die Haftungsprivilegien der Aufsichtsräte. Es sei allerdings dreist, dies just in dem Moment umzusetzen, in dem sich die Politik aus dem Kontrollgremium zurückziehe. Dies belege, dass das bisherige Privileg ein Sonderrecht für Mitglieder der Staatsregierung gewesen sei.

Der FDP-Abgeordnete Karsten Klein begrüßte den Gesetzentwurf. Die BayernLB habe zu lange darunter gelitten, dass im Verwaltungsrat vorwiegend nach politischen und nicht nach wirtschaftlichen Aspekten diskutiert worden sei. Kontrolle brauche Sachverstand und keine Politiker, denen das Wissen für Bankgeschäfte fehle. Aus Sicht Kleins wird die Beteiligung des Landtags an der BayernLB-Aufsicht durch das Gesetz gestärkt und nicht geschwächt.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus dem Plenum v. 06.02.2013 (Jürgen Umlauft)