Aktuelles

Landtag: Auflösung der Energiekommission beantragt

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die Auflösung der Energiekommission – das war das Ziel des Dringlichkeitsantrages Oppositionsfraktionen von SPD, FREIE WÄHLER und Bündnis 90 / Die Grünen. 

Im Landtag lieferten sich Regierung und Opposition am 6. Februar eine lebhafte Debatte über die Arbeit der Energiekommission, der im Juli 2011 eingesetzt worden war, um die Energiewende in Bayern inhaltlich-konzeptionell zu begleiten und Impulse für die politische Debatte zu geben.

Nach Meinung der Oppositionsparteien konnte die Kommission aber genau dies nicht leisten, weshalb es keinen Sinn mehr habe, weiter zu tagen. Ludwig Wörner (SPD), stellvertretender Vorsitzender der Energiekommission, warf den Regierungsfraktionen „Blockadepolitik“ in dem Gremium vor, das jeden Fortschritt verhindert habe. Selbst Beschlüsse, die ursprünglich einstimmig gefasst worden waren, konnten nicht umgesetzt werden, beklagte Wörner und machte hierfür vor allem die FDP-Fraktion verantwortlich.

„Sogar das Wort ‚Klimafreundlich‘ musste auf Betreiben der FDP gestrichen werden – und das beim Thema Energiewende“, so Wörner.

Auch Thorsten Glauber (FREIE WÄHLER) und Ludwig Hartmann (Bündnis 90/ Die Grünen) sahen in einer weiteren Mitarbeit keinen Sinn.

„Die Energiekommission ist ein Gremium, das im Verborgenen tagt und keine Entscheidungen treffen kann“,

begründete Hartmann die Haltung seiner Fraktion, räumte aber ein, dass es durch die hochkarätigen Expertenanhörungen neue Erkenntnisse gegeben habe – diese wären jedoch ständig ignoriert worden.

Tobias Reiß (CSU), Vorsitzender der Energiekommission, lehnte eine Auflösung des Gremiums kategorisch ab. Die Energiekommission habe in den 18 Monaten ihres Bestehens hervorragende Arbeit geleistet und werde das anstehende Restprogramm bis zum Schlussbericht wie geplant abarbeiten. Dieser solle wie geplant Mitte Mai vorgestellt werden. Er bedauere, dass die Opposition sich zurückziehen wolle.

„Wir haben versucht das Thema konstruktiv anzugehen und alle einzubinden“, betonte Reiß und kündigte an: „Wir machen weiter – mit euch oder ohne euch.“

Weil der Dringlichkeitsantrag den Landtag selbst betrifft, wurde er gemäß des Artikel 60 der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz verwiesen.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus dem Plenum v. 06.02.2013 (zg)