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StMELF: Investitionsförderung – Anträge bald einreichen

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Ab sofort können die Anträge für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung gestellt werden. Um bauwilligen Landwirten einen frühzeitigen Beginn der Baumaßnahmen zu ermöglichen, findet bereits Mitte März eine erste Auswahlrunde für das Agrarinvestitionsförderprogramm und die Diversifizierungsförderung statt. Wer im Rahmen dieser Programme bereits im Frühjahr mit seinem Bau beginnen will, sollte sich nach Ministeriumsangaben umgehend am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informieren und den vollständigen Antrag möglichst noch im Februar einreichen.

Den Basisfördersatz im Einzelbetrieblichen Investitionsförderprogramm (EIF) hatte Landwirtschaftsminister Helmut Brunner heuer für alle Betriebszweige um fünf Prozentpunkte auf 25 Prozent angehoben. Für Investitionen in besonders tiergerechte Haltungssysteme wird künftig ein Zuschlag von zehn Punkten gewährt, der Höchstfördersatz steigt damit auf 35 Prozent. Zusätzlich hat der Freistaat ein einjähriges Sonderprogramm aufgelegt, das mit einem Fördersatz von 35 Prozent vor allem kleinere Investitionen zur Anpassung an die Vorgaben der EG-Ökoverordnung sowie in tiergerechte Laufhöfe und in Hagelschutznetze ermöglichen soll. Der Freistaat will damit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und den Anliegen einer artgerechten Tierhaltung gleichermaßen Rechnung tragen.

StMELF, PM v. 13.02.2013