Gesetzgebung

StMJV: Merk warnt vor Stopp des Gesetzes gegen Abzocke im Internet

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Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert dringend, das vom Scheitern bedrohte Gesetz gegen Abzocke im Internet aufzuspalten, um so wenigstens in den unstrittigen Punkten einen Fortschritt für den Verbraucher zu erzielen. 

„Das Gesetz enthält nicht nur die umstrittenen Vorschriften gegen die Abmahn-Abzocke, sondern auch Handhaben gegen unseriöses Inkasso, die grundsätzlich konsensfähig und ebenso wichtig sind. Es wäre im Interesse des Verbrauchers nicht zu verantworten, wenn nun wegen des Streits um die Abmahngebühren auch die Instrumente zum Kampf gegen unseriöses Inkasso, das den Verbraucher mindestens ebenso drückt, im politischen Nirwana verschwinden würden“, so Merk.

„Die schwarzen Schafe unter den Inkasso-Unternehmern würden sich ins Fäustchen lachen.“

Stattdessen muss laut Merk das Gesetz aufgespalten und der Inkassoteil zügig verabschiedet werden.

„Die Bestimmungen zum Inkasso sind dringend erforderlich, weil es Inkasso-Institute gibt, die den Verbraucher in unzumutbarer Weise unter Druck setzen und mit übermäßig hohen Inkassoforderungen überziehen“, so Merk.

„Das Gesetz würde die Inkassounternehmen zwingen, die Forderungen auf Aufforderung zu begründen, den Aufsichtsbehörden bessere Instrumente an die Hand geben, um unseriösen Unternehmen das Handwerk zu legen und vieles weitere mehr.“

Dies dürfe nicht unter den Tisch fallen.

Wider Erwarten hat das Bundeskabinett den seit Frühjahr 2012 bekannten Gesetzentwurf immer noch nicht verabschiedet, weil Bedenken gegen den urheberrechtlichen Teil des Gesetzes geltend gemacht werden. Das Gesetzespaket betrifft neben den Bereichen Inkassowesen und Telefonwerbung auch die wettbewerbs- und urheberrechtlichen Abmahnungen. Der urheberrechtliche Teil ist dabei seit längerem Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen um die Höhe der zulässigen Abmahngebühren.

StMJV, PM v. 14.02.2013