Gesetzgebung

StMJV: Merk fordert dringend Regelung zur anonymen Geburt

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München eine klare Rechtsgrundlage für die so genannte anonyme Geburt gefordert, also die Möglichkeit von Müttern, in verzweifelter Situation auch ohne Angabe ihres Namens im Krankenhaus zu gebären. 

„Rund 40 ausgesetzte Neugeborene, die jedes Jahr in Deutschland tot oder lebend aufgefunden werden, dürfen uns nicht ruhen lassen“, so Merk. „Es genügt nicht, für solche Fälle, wie derzeit vorgesehen, die so genannte vertrauliche Geburt zu ermöglichen, bei der die Mutter ihre persönlichen Daten hinterlegt. Auch dann, wenn eine werdende Mutter in einer extremen Notlage den Weg der vertraulichen Geburt nicht gehen will, müssen wir ein Angebot für sie bereit halten. Da muss der bestmögliche Schutz für die Gesundheit und das Leben des Neugeborenen im Fokus stehen und der Mutter als letzter Ausweg auch eine anonyme Geburt ermöglicht werden.“

Die anonyme Geburt befindet sich derzeit in einem rechtlichen Graubereich.

„Hier müssen wir klare Regeln schaffen“, so Merk.

Als ultima ratio wird nach Merk auch die Babyklappe benötigt.

„So kommt das Neugeborene wenigstens schnell und zuverlässig in professionelle Hände statt beispielsweise in irgend einem ungeschützter Hauseingang ausgesetzt zu werden.“

Das gegen die anonyme Geburt aktuell häufig vorgebrachte Argument, diese habe durch eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm ihre Grundlage verloren, das der Tochter eines Samenspenders ein Anspruch gegen den Arzt auf Bekanntgabe des Namens ihres biologischen Vaters zuerkannt, lässt Merk nicht gelten.

„Bei der Samenspende steht dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft ausschließlich das Interesse des Vaters an Anonymität gegenüber – bei der anonymen Geburt liegt dagegen möglicherweise das Leben des Kindes in der anderen Waagschale. Was nützt dem Kind das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung, wenn den Tag gar nicht erlebt, an dem es sich darauf berufen könnte?“

StMJV, PM v. 15.02.2013