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StMI: 150 Jahre Rotes Kreuz

18. Februar 2013 by Klaus Kohnen

Vor 150 Jahren wurde das Rote Kreuz in Genf gegründet. Schon fünf Jahre später, 1868, trat auch das Königreich Bayern der Ersten Genfer Konvention bei. 

Innenminister Joachim Herrmann unterstrich bei einem Festakt in Bad Kissingen die wichtige soziale Arbeit des Roten Kreuzes und den hohen Stellenwert des ehrenamtlichen Engagements:

„Im Roten Kreuz leisten unzählige Ehrenamtliche einen unschätzbaren Dienst für alle, die Hilfe brauchen. Allein beim Bayerischen Roten Kreuz sind es über 100.000, die den Slogan des Roten Kreuzes ‚Aus Liebe zum Menschen‘ tagtäglich mit Leben erfüllen. Diese ehrenamtliche Hilfe ist aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken, sie ist fester Bestandteil unseres Hilfeleistungssystems.“

Das Rote Kreuz sei in Bayern besonders fest verwurzelt. Das zeige sich unter anderem daran, dass es als einziger Landesverband in Deutschland nicht die Bezeichnung ‚Deutsches Rotes Kreuz‘, sondern ‚Bayerisches Rotes Kreuz‘ trage. Auch habe die ‚Geburtsstunde‘ des Deutschen Roten Kreuzes im Freistaat geschlagen: Die Rot-Kreuz-Landesvereine beschlossen am 25. Januar 1921 in Bamberg die Satzung des Deutschen Roten Kreuzes. Bei dem Festakt waren auch die Präsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes, Christa Prinzessin von Thurn und Taxis, und der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Dr. Rudolf Seiters.

Laut Herrmann hat die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Bayern einen hohen Stellenwert. Die Staatsregierung setze alles daran, um das hier vorhandene Einsatzpotential zu erhalten und noch weiter auszubauen. Der Innenminister:

„Dazu gehört es, dass wir für optimale Rahmenbedingungen sorgen, den notwendigen Nachwuchs gewinnen und die Bedeutung des Ehrenamtes bei allen Gelegenheiten in der Öffentlichkeit hervorheben.“

So konnte etwa unlängst die sogenannte Retterfreistellung auf den Weg gebracht werden. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Rettungsdienst sollen künftig in Bayern – ebenso wie die Feuerwehren und das THW – gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit erhalten, wenn sie von der Integrierten Leitstelle zu einem Rettungsdiensteinsatz gerufen werden. Auch sollen sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bekommen.

Der Innenminister: „Ich bin zuversichtlich, dass wir dieses wichtige Anliegen des Bayerischen Roten Kreuzes spätestens im zweiten Quartal dieses Jahres im Bayerischen Rettungsdienstgesetz verankern können.“

Innenminister Herrmann dankte abschließend allen Helferinnen und Helfern des Roten Kreuzes für ihre vielfältige und segensreiche Arbeit. Das vorbildliche Wirken im Interesse des Gemeinwohls verdiene höchste Anerkennung.

Herrmann: „150 Jahre Rotes Kreuz – das ist wirklich ein Grund zum feiern. Ich kann sie nur ermuntern, ihr vorbildliches Wirken ‚Aus Liebe zum Menschen‘ auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten in bewährter Weise fortzuführen. Hierzu wünsche ich Ihnen allen viel Kraft, viel Erfolg, eine glückliche Hand bei allen Entscheidungen und Gottes Segen.“

StMI, PM v. 17.02.2013

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