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StMUK: Spaenle zur individuellen Förderung der Schüler und zum Instrument des Wiederholens

18. Februar 2013 by Klaus Kohnen

Untersuchung des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung stützt Bayerns Position 

„Jedes Kind erhält die Lernzeit, die es braucht“, das ist die bildungspolitische Grundüberzeugung von Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle.

„Dabei entkoppeln wir auch die reguläre Schulzeit von der individuellen Lernzeit“, so der Minister und er konkretisiert: „Wenn z. B. ein Kind künftig für den Bildungsweg durch das Gymnasium ein zusätzliches Jahr braucht, soll es dieses in der Mittelstufe auch wahrnehmen können, auch wenn der gymnasiale Weg im achtjährigen Gymnasium auf acht Jahre ausgerichtet ist.“

Um dem Schüler die für ihn nötige individuelle Förderung und zusätzliche Zeit zu geben, werden im bayerischen Bildungswesen verschiedene Mittel angewandt, z. B.:

  • die Einführung individueller Fördermaßnahmen wie der Intensivierungsstunden an den Gymnasien, die Ergänzungs- und Förderstunden an den Realschulen und die zusätzlichen Förderstunden an den Mittelschulen und
  • Ausbau der Ganztagsangebote, über die die Schüler ebenfalls zusätzlich Lernzeit nutzen können.

Individuelle Lernzeit wird realisiert

Die Strategie der individuellen Lernzeit wurde in der laufenden Legislatur im bayerischen Bildungswesen vorbereitet und umgesetzt, z. B. durch:

  • den Ausbau der Standorte der Flexiblen Grundschule, bei der die Schüler die ersten beiden Jahrgangsstufen je nach eigener Situation in einem, in zwei oder in drei Jahren durchlaufen können;
  • die Vorbereitung eines Flexibilisierungsjahres, das Gymnasien Schülern, die ein solches beanspruchen wollen, in der Mittelstufe ab dem Schuljahr 2013/2014 anbieten können;
  • die flächendeckende Einrichtung von Einführungsklassen als Brücke für Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss, die anschließend die Oberstufe des Gymnasiums besuchen wollen;
  • die landesweite Einführung von Vorklassen als Brücke für Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss, die dann die Fach- und Berufsoberschule besuchen möchten,
  • und die 9+2 Modelle, über die Absolventen des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses den mittleren Bildungsabschluss erwerben können, ohne den M-Zweig besucht zu haben.

Die Bertelsmann-Studie „Schulformwechsel in Deutschland“ hatte die besondere Chance der bayerischen Strategie der prospektiven Lernzeit, also den Einsatz von zusätzlicher Zeit, um einen anspruchsvolleren Bildungsgang einzuschlagen und erfolgreich zu bewältigen, als zielführend dargestellt.

Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle setzt in der schulischen Bildung auf eine deutliche Ausweitung der individuellen Förderung sowie das Instrument des Vorrückens auf Probe. Damit lässt sich der Lernerfolg bei vielen jungen Menschen erhöhen.
In den vergangenen Jahren ist es in Bayern wirksam gelungen, die Zahl der Pflichtwiederholer durch Maßnahmen der individuellen Förderung stark zu senken. Das Wiederholen ist die „ultima ratio“ in der schulischen Bildung, aber in besonderen Situationen hilfreich.

Die Zahl der Pflichtwiederholer, also der Schüler, die eine Jahrgangsstufe an ihrer Schulart wiederholen müssen, in Bayern in den vergangenen zehn Jahren:

Schulart

Schuljahr 2001/2002

2006/2007

2011/2012

Volksschule

1,4%

0,8%

0,5%

Realschule

4,8%

3,0%

2,6%

Gymnasium

3,1%

2,1%

2,0%

„Wer das Wiederholen gänzlich abschaffen will, begibt sich ohne Not eines Instruments, das junge Menschen in einer besonderen Situation in die Lage versetzt, Defizite in einzelnen Fächern auszugleichen“, davon ist Minister Spaenle überzeugt.

Dabei stützt er sich auch auf die Erfahrungen vieler Lehrkräfte.

Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung betont: Von „Ehrenrunde“ profitieren viele Schüler

Das Wiederholen abzuschaffen, ist für Minister Spaenle deshalb „pädagogischer Unsinn“. Er verweist in seiner Einschätzung auch auf den möglichen Erfolg eines Wiederholens, der in einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung bei einer Untersuchung von 2.500 ehemaligen Schülerinnen und Schülern festgestellt worden ist.

StMUK, PM v. 18.02.2013

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