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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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VG Ansbach: Universität Erlangen-Nürnberg muss fünf zusätzliche Medizin-Studienplätze vergeben

18. Februar 2013 by Klaus Kohnen

Mit einer kürzlich veröffentlichten Eilentscheidung hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach die Universität Erlangen-Nürnberg verpflichtet, im laufenden Wintersemester 2012/13 zusätzlich fünf Studienplätze im Fach Humanmedizin bereitzustellen. 

Ursprünglich hatte die Universität der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund (früher ZVS) nur 177 Studienplätze für das Wintersemester gemeldet, die im Rahmen eines überörtlichen sowie eines örtlichen Auswahlverfahrens verteilt worden waren. Dagegen hatten zu Semesterbeginn ca. 120 Studienplatzbewerber aus dem ganzen Bundesgebiet Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Ansbach mit dem Ziel gestellt, dass noch weitere Studienplätze für Studienanfänger angeboten werden müssen.

Bei der Überprüfung der umfangreichen Kapazitätsberechnungen der Universität durch das Verwaltungsgericht Ansbach zeigten sich verschiedene Unstimmigkeiten. Der wesentliche Grund dafür ist, dass neben der Umsetzung von Aufbauprogrammen für die Studiengänge Humanmedizin und Molekulare Medizin im Hinblick auf die Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen sowie der Absolventen der doppelten Abiturjahrgänge der Hochschule weitere Stellen zur Verfügung gestellt wurden, um die Ausbildung im Studiengang Molekulare Medizin attraktiver zu gestalten. Obgleich diese Stellen faktisch ausschließlich dazu dienen, das Lehrangebot dieses Studiengangs in qualitativer Hinsicht zu erhöhen, wirken sie sich aus kapazitätsrechtlichen Gründen gleichwohl auch auf die Ermittlung der Zahl der Anfängerplätze im Studium Humanmedizin aus, da sie ebenfalls der Lehreinheit Vorklinische Medizin zugeordnet worden sind.

Insgesamt erhöht sich daher die Studienanfängerzahl für das gesamte Studienjahr um 15 Anfängerplätze, welche auf das Wintersemester 2012/13 (8) und das Sommersemester 2013 (7) aufzuteilen sind. Nachdem die Hochschule – bedingt durch die üblichen Nachrückverfahren – ihre Aufnahmekapazität um 3 Studienanfänger überbucht hatte, wurden entsprechend den Vorgaben des Gerichts die zusätzlichen 5 Studienplätze für das Wintersemester 2012/13 unter allen Studienplatzbewerbern, die beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt hatten, in einem Los- und Nachrückverfahren vergeben. Die Universität hat zudem im Zuge der Neuberechnung der Aufnahmekapazität noch einige Studenten aufgenommen, die sich als sog. Quereinsteiger für die höheren Fachsemester des Vorklinischen Abschnitts beworben haben.

VG Ansbach, B. v. 28.12.2012, AN 2 E 12.10162 u.a.; PM v. 18.02.2013

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