Gesetzgebung

StMF: Ehrenamt gestärkt – Steuerliche Entlastung von 90 Mio. EUR

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Bayern hat sich stets für Verbesserungen im Steuerrecht für das Ehrenamt und die Vereine eingesetzt und war in vielen Bereichen Vorreiter. 

„Für 2013 sind weitere Verbesserungen so gut wie beschlossen. Das neue Ehrenamtspaket beinhaltet unter anderem eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 2.400 Euro pro Jahr. Die steuerfreie Ehrenamtspauschale soll auf 720 Euro pro Jahr angehoben werden. Bundesweit würden Ehrenamtliche bei der Einkommensteuer mit diesen Erhöhungen um insgesamt 90 Millionen Euro entlastet.“, teilte Dr. Markus Söder, Finanzminister, bei der Informationsveranstaltung „Besteuerung der Vereine“ in Nürnberg am Dienstag (19.2.) mit.

In Bayern sind nach den Worten von Söder rund 4,5 Millionen Menschen in ihrer Freizeit freiwillig für andere Menschen oder in gemeinschaftlichen Projekten ehrenamtlich tätig. Das ist mehr als das Land Berlin Einwohner hat. Die Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen. Dies findet auch eine Anerkennung im Steuerrecht. Über ein Drittel der Deutschen engagierten sich ehrenamtlich. Auch im Bezirk des Finanzamts Nürnberg gebe es rund 4000 Vereine in verschiedensten Bereiche, etwa bei der Betreuung von Kindern und Senioren, der Hospizbewegung, bei Tafeln, bei der Seelsorge, im Sportverein, der Feuerwehr oder im Trachten- und Heimatverein. Dadurch entstehe echter Mehrwert für die Gemeinschaft.

„Daher ist es ein Gebot von Vernunft und Anstand, dieses bürgerschaftliche Engagement mit Anerkennung aber eben auch durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen stärker zu würdigen“, betonte Söder.

Söder: „Ehrenamtliche Funktionäre haben zu Recht Vorteile und Vergünstigungen auf vielen Rechtsgebieten! Steuerliche Freiräume sind erfreulich, machen das Steuerrecht aber komplizierter“.

Deshalb sollen mit Informationsveranstaltungen wie in Nürnberg die Verantwortlichen der Vereine informiert werden. Es gelte, die ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen dabei zu unterstützen, Fallstricke zu vermeiden und bestehende Vergünstigungen wahrzunehmen.

StMF, PM v. 19.02.2013