Gesetzgebung

StMJV: Der Patentgerichtsstandort München wird durch das künftige Europäische Patentgericht weiter gestärkt werden

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt die heutige Unterzeichnung des Europäischen Patentgerichtsübereinkommens durch Deutschland und weitere teilnehmende Mitgliedstaaten in Brüssel. 

Merk: „Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Patentschutz in Europa geschafft. Gerade für den Wirtschaftsstandort Bayern, der in besonderer Weise von der Kreativität seiner Erfinder lebt, ist das eine gute Nachricht.“

Das Übereinkommen sieht die Schaffung eines neuen Europäischen Patentgerichts vor, das für Verfahren über die Verletzung und die Wirksamkeit der bisherigen europäischen Bündelpatente und der zukünftigen einheitlichen EU-Patente zuständig sein wird. Die erste Instanz dieses Gerichts besteht aus einer Zentralkammer in Paris mit Nebenstellen in München und London sowie in den Mitgliedstaaten zu errichtende Lokal- bzw. Regionalkammern. Luxemburg wird Sitz der Berufungsinstanz sein.

Merk: „Ich freue mich, dass München eine Außenstelle der Zentralkammer des neuen Europäischen Patentgerichts bekommt. Und ich bin zuversichtlich, dass die bayerische Landeshauptstadt zudem auch eine der vier deutschen Lokalkammern erhalten wird. Der Patentgerichtsstandort München, der bereits Sitz des Europäischen Patentamtes, des Bundespatentgerichtes, des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie wissenschaftlicher Institute wie z. B. des Max-Planck-Institutes für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht ist, wird somit weiter gestärkt werden.“

StMJV, PM v. 19.02.2013