• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMUK: Ministerium begrüßt Diskussion über Qualität von Bildung – Bayerisches Schulwesen durchlässiger und gerechter gestaltet

19. Februar 2013 by Klaus Kohnen

Das Bayerische Kultusministerium begrüßt die Diskussion um die Qualität der Bildung für die jungen Menschen in Bayern, die durch die heute in München vorgestellte Initiative „Bildungsflash“ weitergeführt wird. 

In vielen Zielen ziehen Organisationen, die an der Initiative beteiligt sind, und das Ministerium grundsätzlich an einem Strang, etwa dabei, das Bildungswesen nach den Prinzipien von Qualität und Gerechtigkeit weiterzuentwickeln, eine ganzheitliche Bildung anzubieten, eine inklusive Schule zu realisieren und die hohe Qualität der Erzieherinnenausbildung sicherzustellen. Auf dem Weg dorthin oder bei anderen Fragen lassen sich durchaus Differenzen zeigen.

In den vergangenen Jahren hat das Bayerische Kultusministerium die Durchlässigkeit des Schulwesens deutlich gesteigert und damit die Chancen der Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Elternhaus erhöht, z. B. durch:

  • den Ausbau der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler an allen weiterführenden Schulen, etwa durch zusätzliche Förderangebote an Mittelschulen und Realschulen
  • den massiven Ausbau der Ganztagsschulen
  • die Kooperation von Schulen unterschiedlicher Schulart, etwa Mittelschule und Realschule oder Mittelschule und Wirtschaftsschule
  • etwa durch den Ausbau der Fach- und Berufsoberschulen, um damit mehr jungen Menschen nach dem mittleren Bildungsabschluss einen schulischen Anschluss anzubieten
  • die Errichtung neuer Technikerschulen, auch im ländlichen Raum, um jungen Menschen hier die Weiterqualifizierung zu ermöglichen.

Trotz der guten Entwicklung bleiben aus der Sicht des Kultusministeriums vielfältige Herausforderungen. Die Ganztagsangebote werden z.B. weiter ausgebaut, die Förderung der Migrantenkinder wird verstärkt.

Einige Aussagen bei der heutigen Pressekonferenz der Initiative „Bildungsflash“ bedürfen dringend der Korrektur oder Ergänzung, u. a.:

  1. Viel zu niedrig und falsch war die heute bei der Pressekonferenz genannte Summe der Ausgaben pro Schüler in Bayern von 4.500 Euro pro Jahr. Hier investierte Bayern bereits im Jahr 2009 pro Jahr 6.400 Euro pro Schüler an den allgemeinbildenden Schulen und damit bei den alten Ländern mit an der Spitze, wie die Publikation „Bildungsausgaben“ des Statistischen Bundesamts von 2012 belegt. Die Ausgaben hat Bayern seit 2009 weiter gesteigert. Allein im Haushalt für das Jahr 2013 sind für die schulische Bildung rund 10,58 Milliarden Euro vorgesehen, das sind mehr als 1,4 Mrd. Euro mehr als noch 2009 und das bei rückläufigen Schülerzahlen.
  2. Offensichtlich herrscht beim BEV Unkenntnis über die Bedingungen zum Übertritt. Das Ministerium hatte den Eltern 2009 eine erhöhte Verantwortung bei der Schulartwahl übertragen. Auf der Basis der Schulartempfehlung durch die Grundschullehrkräfte und – wo erforderlich – nach dem Probeunterricht mit mindestens einer „vier“ in Deutsch und Mathematik treffen die Eltern die Letztentscheidung hinsichtlich der Schulwahl. Wer, wie die Vertreterin des BEV, heute die Meinung vertritt, dass eine Entscheidung der Eltern ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Schüler sinnvoll ist, der nimmt bewusst eine Gefährdung des Kindes bei seiner Schullaufbahn in Kauf.

Bildung genießt in Bayern Priorität. Dabei geht es dem Kultusministerium vorrangig darum, das Schulwesen nach den Gesichtspunkten von Qualität und Gerechtigkeit weiterzuentwickeln. Bayern wird dabei auf ein differenziertes Schulwesen setzen, das die Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Begabungen und Interessen bestmöglich fördern kann. Bayern dankt dabei den Lehrkräften, Schülern und Eltern, die als Schulfamilie Schule als Lern- und Lebensort gestalten.

StMUK, PM v. 19.02.2013

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Im Fokus, Schulen, Verwaltung

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Februar 2013
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728  
« Jan   Mrz »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK