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Landtag: Innenausschuss – Einstimmiges „Ja“ zur Novelle des Rettungsdienstgesetzes

20. Februar 2013 by Klaus Kohnen

Ehrenamtliche Helfer in den Rettungsdienstorganisationen sollen künftig im Falle eines Einsatzes besser gestellt werden und einen Anspruch auf Freistellungs- und Lohnfortzahlung bzw. einen Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalls geltend machen können – auch unterhalb der Katastrophenschwelle. 

Dies ist eine der Neuregelungen, die der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vorsieht. Vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, der gleichrangige Beteiligung von Hilfsorganisationen und Privaten an Auswahlverfahren fordert, musste das Gesetz überarbeitet werden. Alle Fraktionen stimmten am 20. Februar 2013 im federführenden Innenausschuss der nun vorliegenden Gesetzesnovelle zu.

Im Mai 2012 hatte der Verfassungsgerichtshof den bislang normierten Vorrang der Hilfsorganisationen bei Rettungsdiensteinsätzen für verfassungswidrig erklärt, weil dieser gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit privater Rettungsdienstunternehmen verstößt. Mit Blick darauf sollen sich künftig neben den Hilfsorganisationen, wie etwa Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter Unfallhilfe, Arbeiter- und Samariter-Bund oder DLRG, nun auch private Unternehmen an Auswahlverfahren im Rettungswesen beteiligen dürfen.

„Dabei wollen wir das hohe Niveau der rettungsdienstlichen Versorgung, das wir in den vergangenen Jahrzehnten erreicht haben, auf keinen Fall aufgeben“, unterstrich Angelika Schorer (CSU) im Innenausschuss.

Das Gesetz sehe deshalb vor, dass künftig jeder, der am Rettungsdienst teilnimmt – gleich ob Hilfsorganisation oder privater Unternehmer – auch in der Lage sein müsse, bei Großschadenslagen einen relevanten Beitrag über die Regelversorgung hinaus zu leisten und auch zusätzliche Kapazitäten bereitzustellen.

Vertreter von CSU, SPD und FREIEN WÄHLERN begrüßten ausdrücklich diese Qualitäts- und Kapazitätserfordernisse im Auswahlverfahren. Die Verknüpfung von Rettungsleistungen mit Vorhaltungen für Großschadensereignissen sei dabei der richtige Weg, erklärte Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD), der die Beteiligung privater, und damit Gewinn orientierter Unternehmen im öffentlichen Rettungswesen generell kritisch bewertete. Auf keinen Fall dürfe es sein, dass durch private Anbieter „Rosinenpickerei“ betrieben werde, unterstrich auch Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER). Demgegenüber gab Jörg Rohde (FDP) zu bedenken, dass etwa ein privater Werkrettungsdienst unter Umständen über bessere örtliche Kenntnisse verfügt als eine externe Hilfsorganisationen. Christine Kamm (Bündnis 90/Die Grünen) verwies darauf, dass private Anbieter schon lange im Bereich des Rettungswesens tätig seien.

Fraktionen loben sogenannte „Retterfreistellung“

Quer durch alle Fraktionen positiv bewertet wurde die sogenannte „Retterfreistellung“, wonach ehrenamtliche Einsatzkräfte künftig einen gesetzlichen Freistellungs- und Lohnfortzahlungsanspruch oder einen Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalls erhalten:

„Damit stärken wir das Ehrenamt, weil wir damit ein spürbares Zeichen der Anerkennung setzen“, erklärte Angelika Schorer (CSU). „Als „in der Tat geboten“ bzw. „längst überfällig“ bezeichneten auch Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER) und Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD) die Besserstellung der ehrenamtlichen Helfer.

Mit den Stimmen von CSU, FDP und FREIEN WÄHLERN abgelehnt, wurde hingegen ein Antrag der SPD-Fraktion, der eine Mindestlohnregelung beim Einsatz von nichtärztlichem medizinischen Fachpersonals vorsah.

„Überlassen Sie Tariflöhne den Tarifpartnern“, forderte hierzu Jörg Rohde (FDP). Auch aus Sicht der CSU sollte die Autonomie der Tarifvertragsparteien gewahrt bleiben: „Wir hoffen da auf einen Flächentarif-Vertrag“, erklärte Angelika Schorer.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus den Ausschüssen v. 20.02.2013 (kh)

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Im Fokus, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: 16/14915, Ehrenamt

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