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Staatskanzlei: Bayerisches Kabinett beschließt landesweiten Ausbau von Familienstützpunkten

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Familienministerin Haderthauer: „Beste Bedingungen für Familien durch kommunale Familienbildungskonzepte und Familienstützpunkte“ 

Familienministerin Christine Haderthauer stellte heute im Kabinett die Eckpunkte zur staatlichen Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten vor. Auf der Grundlage der Eckpunkte erarbeitet das Bayerische Familienministerium jetzt eine Richtlinie zur Umsetzung, die zum 1. Juli 2013 in Kraft treten soll.

„Anspruchsvolle und vielfältige Erziehungsarbeit ist kein ‚Kinderspiel‘ und kann von den Erfahrungen und dem Fachwissen Dritter profitieren. Mit unserem Modellprojekt haben wir gemeinsam mit elf Kommunen örtliche Konzepte der Familienbildung und Familienstützpunkte erprobt. Mit unserem Förderprogramm, für das wir im Jahr 2013 eine Million Euro und im darauffolgenden Jahr 2,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen, können jetzt auch weitere Landkreise und kreisfreie Städte von diesem Erfolgsprojekt profitieren und auf kommunaler Ebene Strukturen für ein bedarfsgerechtes und koordiniertes Bildungs- und Unterstützungsangebot für Familien schaffen. Ich bin stolz, dass Bayern hier eine Vorreiterrolle einnimmt“, so Haderthauer.

Familienstützpunkte stehen Eltern mit Rat und Tat zur Seite und lotsen durch das örtliche Angebot der Familienbildung. Sie werden an bestehende Einrichtungen der Familienbildung wie Familienbildungsstätten oder Kindertageseinrichtungen angegliedert.

„Dadurch wird das vorhandene Wissen und die Kompetenz vor Ort genutzt. Voraussetzung für einen Standort ist wie bereits im Modellprojekt eine Beteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte in gleicher Höhe wie die staatliche Förderung. Diese beträgt je nach Geburtenzahl vor Ort für die ersten zwei Jahre bis zu 40 Euro pro Kind und bis zu 30 Euro ab dem dritten Jahr. Damit unterstützen wir Eltern bestmöglich bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung“, so die Ministerin abschließend.

Staatskanzlei, PM v. 20.02.2013