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Staatskanzlei: Kabinett beschließt Verlängerung der Modernisierungsvereinbarung mit Bayerischem Beamtenbund

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Finanzminister Söder: „Klares Bekenntnis zur vertrauensvollen Zusammenarbeit im Interesse der Beschäftigten“ / Vereinbarung sichert Beteiligung der Beschäftigten an Reformmaßnahmen und fördert Qualifizierung und Motivation durch eine moderne Personalentwicklung 

Die Bayerische Staatsregierung hat heute beschlossen, die Modernisierungsvereinbarung mit dem Bayerischen Beamtenbund bis 31.12.2017 zu verlängern. Das Kabinett beauftragte Ministerpräsident Horst Seehofer und Finanzminister Dr. Markus Söder im Anschluss an die Ministerratssitzung die Modernisierungsvereinbarung gemeinsam mit dem Bayerischen Beamtenbund zu unterzeichnen. Seehofer und Söder betonten hierzu:

„Die Herausforderungen der Zukunft an eine moderne Verwaltung können nur gemeinsam mit den Beschäftigten bewältigt werden. Der Freistaat Bayern setzt daher auch künftig auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Modernisierungsvereinbarung ist hierzu ein klares Bekenntnis.“

Die Modernisierungsvereinbarung wurde erstmals im Jahr 2002 abgeschlossen, um eine offene und konstruktive Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen, Gewerkschaften und Berufsverbänden im öffentlichen Dienst im Rahmen der Verwaltungsreform sicherzustellen. Sie galt nach ihrer Unterzeichnung zunächst für die Dauer von fünf Jahren und wurde im Jahr 2007 um weitere fünf Jahre verlängert.

Die öffentliche Verwaltung in Bayern befindet sich in einem fortlaufenden Reformprozess, um den sich wandelnden Anforderungen auch in Zukunft gerecht zu werden.

Finanzminister Söder: „Eine moderne, effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung benötigt qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Dies setzt insbesondere auch eine langfristige und gezielte Personalentwicklung voraus. Mit der Verlängerung der bewährten Modernisierungsvereinbarung setzen wir den bisherigen Kurs konsequent fort. Bedauerlich ist nur, dass der DGB derzeit keine weitere Verlängerung der Vereinbarung anstrebt.“

Die Modernisierungsvereinbarung wird gegenüber der bisherigen Fassung geringfügig modifiziert und umfasst weiterhin folgende drei Kernbereiche:

  • möglichst frühzeitige Beteiligung der Beschäftigten, ihrer Vertretungen sowie der Gewerkschaften und Berufsverbände an Verwaltungsreformen,
  • Qualifizierung und Motivation der Mitarbeiter im Zusammenhang mit Verwaltungsreformen; dies beinhaltet insbesondere eine langfristige und gezielte Personalentwicklung, die Optimierung von Arbeits- und Verwaltungsabläufen und die Anerkennung von Leistung und erfolgreicher Zusammenarbeit,
  • sozialverträgliche Gestaltung von Verwaltungsreformmaßnahmen.

Der genaue Wortlaut der Vereinbarung findet sich im Internet unter http://www.bayern.de/Modernisierungsvereinbarung-.4325/index.htm

Staatskanzlei, PM v. 20.02.2013