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Staatskanzlei: Öffnung des „Kulturfonds Bayern“ für die Förderung kommunaler Kulturzentren

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Kunstminister Heubisch: „Freistaat greift finanzschwachen Kommunen unter die Arme“ 

Der „Kulturfonds Bayern“ ist seit vielen Jahren ein bewährtes Förderinstrument. Damit unterstützt der Freistaat jährlich Kulturprojekte und entsprechende Investitionen dafür in Höhe von rund sieben Millionen Euro und ermöglicht so neue kulturelle Impulse in allen Landesteilen. Künftig wird das Förderspektrum nun auch auf kommunale Kulturzentren ausgeweitet. Bisher wurden mit dem „Kulturfonds Bayern“ vor allem Theater und Museen, Musikpflege und Denkmalschutz sowie Archive, Literatur und der internationale Austausch von Ideen gefördert.

Kunstminister Wolfgang Heubisch zeigte sich erfreut über die Öffnung des Kulturfonds: „Viele Kommunen sind gerade bei den Kulturzentren in besonderem Maße auf staatliche Hilfe angewiesen, um eine eigene Infrastruktur zu schaffen oder die vorhandenen Einrichtungen sanieren zu können – insbesondere in den Regionen, die von den Folgen des demografischen Wandels betroffen sind. Deshalb wollen wir für diese Gegenden den Kulturfonds erweitern und Investitionen für kommunale multifunktionale Kulturzentren ermöglichen.“

Kommunale Einrichtungen, die unterschiedlichen kulturellen Zwecken dienen, waren bislang von der Förderung ausgeschlossen, da die örtliche Kulturpflege Kernaufgabe der Kommunen ist. Ziel des „Kulturfonds Bayern“ soll es nun sein, zusätzliche Impulse zu geben, die über eine grundlegende kulturelle Infrastruktur hinausgehen. Die Förderung beschränkt sich ausschließlich auf die Kommunen, die im Bericht „Aufbruch Bayern – Aktionsplan demografischer Wandel“ als Raum mit besonderem Handlungsbedarf ermittelt wurden. Die Öffnung soll für vorerst fünf Jahre gelten; bis zu zwanzig Prozent der Mittel des Kulturfonds können für diese Maßnahmegruppe eingesetzt werden.

Staatskanzlei, PM v. 20.02.2013