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Staatsregierung: Termin für die Landtagswahl auf den 15. September 2013 festgesetzt

Innenminister Herrmann: „Eigener Wahltermin entspricht bayerischem Selbstverständnis und der Staatstradition / Gemeinsamer Wahltermin brächte Erschwernisse ohne entscheidende Vorteile“ 

Die Staatsregierung hat heute den Termin für die Landtagswahl 2013 auf Sonntag, den 15. September, festgelegt. Damit findet die Landtagswahl getrennt von der Bundestagswahl am 22. September statt.

Innenminister Joachim Herrmann: „Ein eigener Termin für die Landtagswahl entspricht unserem bayerischen Selbstverständnis und unserer Staatstradition. Bei der Wahl des Landtags geht es um Bayern und die bayerische Landespolitik. Diese Entscheidung soll nicht durch die Bundestagswahl und bundespolitische Themen in den Hintergrund treten.“

In der Vergangenheit gab es in Bayern auch dann getrennte Wahltermine, wenn die Bundestagswahl und die Landtagswahl eng beieinander lagen. So fand 1994 und 1998 die Landtagswahl jeweils kurz vor der Bundestagswahl statt.

Herrmann betonte, dass sich das Bundestagswahlrecht deutlich vom Landtagswahlrecht unterscheide, so etwa in der Bedeutung der Erst- und Zweitstimmen. Das müsse Wählern und Wahlhelfern in getrennten Wahlen nahe gebracht werden. Hier unterscheide sich Bayern auch von Hessen, weil dort das Landeswahlrecht dem Bundeswahlrecht sehr ähnlich sei.

Ein gemeinsamer Wahltermin würde auch keine wesentliche Kostenersparnis bedeuten, da die Bundestagswahl und die Landtagswahl organisatorisch voneinander getrennt vorzubereiten und durchzuführen sind.

Herrmann: „Wer wie die SPD bei einem gemeinsamen Wahltermin Kosteneinsparungen von über zehn Millionen Euro behauptet, verkennt, dass der Großteil der Wahlkosten auch bei einer Zusammenlegung beider Wahlen unverändert anfallen würde.“

So müssten für die Bundestags- und die Landtagswahl jeweils getrennte Wählerverzeichnisse erstellt und getrennte Wahlunterlagen wie Wahlbenachrichtigungskarten, Wahlscheine und Stimmzettel ausgegeben und verschickt werden. Die Stimmen müssen getrennt und nacheinander ausgezählt werden.

Herrmann: „Es käme zu Verzögerungen bei der Feststellung des Wahlergebnisses. Denn zuerst muss die Bundestagswahl ausgezählt werden. Allein dafür werden mehrere Stunden benötigt. Erst nach Auszählung der Erst- und Zweitstimmen der Bundestagswahl wäre die Landtagswahl an der Reihe, mit deren Ergebnis entsprechend später zu rechnen wäre.“

Mit der Landtagswahl finden auch die Bezirkswahlen statt

Mit der Landtagswahl finden zudem auch kraft Gesetzes die Bezirkswahlen statt. Voraussichtlich ist auch noch über fünf Änderungen der Bayerischen Verfassung durch Volksentscheid zu entscheiden, so zum Beispiel über die staatliche Schuldenbremse und die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen.

Herrmann: „Unsere Wahlhelfer müssten bei einem gemeinsamen Wahltermin jeweils die Erst- und Zweitstimmen von Bundestagswahl, Landtagswahl und Bezirkswahl und darüber hinaus fünf Einzelstimmen beim Volksentscheid über die Verfassungsänderungen, also insgesamt 11 Stimmen, auszählen. Voraussichtlich wären diese Arbeiten noch am Montag fortzusetzen so dass sich zusätzliche organisatorische und personelle Probleme ergeben würden.“

Je länger die Wahlauszählung dauere, desto größer sei zudem die Gefahr der Fehleranfälligkeit.

Der Innenminister: „Deshalb: Ein gemeinsamer Wahltermin wäre mit zusätzlichen Erschwernissen für die Wahlorganisation verbunden, hätte aber keine entscheidenden Vorteile.“

Staatskanzlei, PM v. 20.02.2013