Gesetzgebung

StMJV: Runder Tisch „sexueller Kindesmissbrauch“ – Kindesmissbrauch muss als Verbrechen gewertet werden

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Anlässlich der für heute erwarteten Bilanz des Runden Tischs „Sexueller Kindesmissbrauch“ erinnert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk an ihre Forderung, den sexuelle Kindesmissbrauch in jeder Form zum Verbrechen aufzustufen, also mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu bedrohen. 

„Wir müssen dafür sorgen, dass auch der so genannte ‘einfache‘ Missbrauch eines Kindes endlich auch vom Gesetz als das eingestuft wird, was er ist, nämlich als Verbrechen an der Kinderseele“, so Merk. „Solange das nicht der Fall ist, stimmen die Wertigkeiten in unserem Strafgesetzbuch nicht.“

Zudem forderte die Ministerin längere Verjährungsfristen für den sexuellen Kindesmissbrauch.

„Eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist von 10 bzw. 20 auf 30 Jahre ist unabdingbar“, so Merk.

„Wir müssen erreichen, dass die strafrechtliche Verjährung bei Taten des sexuellen Kindesmissbrauchs bis zur Vollendung des 21. statt wie bisher nur des 18. Lebensjahrs des Opfers ruht. Den Opfern muss eine möglichst große Chance gegeben werden, ihr Trauma vor Verjährungseintritt so weit zu überwinden, dass eine freie Entscheidung über die Anzeigeerstattung noch rechtzeitig möglich ist. Es gibt Fälle, die zeigen, dass Opfer sexuellen Missbrauchs den Ablauf der Taten selbst nach Jahrzehnten noch minutiös schildern können. So sehr hat sich das erlebte Martyrium in ihren Kopf eingebrannt. Wenn die Opfer ein Leben lang leiden, dann dürfen sich die Täter nicht schon nach relativ kurzer Zeit in Sicherheit wiegen können.“

StMJV, PM v. 20.02.2013