• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMUK: Wichtige Ziele: Individuelle Förderung und individuelle Lernzeit sowie Erhalt möglichst vieler Schulstandorte trotz Schülerrückgang

20. Februar 2013 by Klaus Kohnen

Kultusministerium nimmt Stellung zu Pressekonferenz der Landtags-SPD zur Bildung 

„Wir entkoppeln in Bayern die reguläre Schulzeit von der individuellen Lernzeit“, beschreibt Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle seinen Ansatz, jedem Kind zum Bildungserfolg verhelfen zu wollen und ihm dazu die Lernzeit zu geben, die es braucht.

Konkret bedeutet das: „Wenn z.B. ein Kind künftig für den Bildungsweg durch das Gymnasium ein zusätzliches Jahr braucht, soll es dieses in der Mittelstufe wahrnehmen können, auch wenn der gymnasiale Weg von der Schullaufzeit auf acht Jahre ausgerichtet ist.“

Um dem Schüler die für ihn nötige individuelle Förderung und zusätzliche Zeit zu geben, werden im bayerischen Bildungswesen bereits heute verschiedene Mittel angewandt, z. B.:

  • individuelle Fördermaßnahmen wie Intensivierungsstunden an den Gymnasien, Ergänzungs- und Förderstunden an den Realschulen und zusätzliche Förderstunden an den Mittelschulen
  • und der Ausbau der Ganztagsangebote, über die die Schüler ebenfalls zusätzlich Lernzeit nutzen können.

Individuelle Lernzeit wird im Schulalltag nach und nach realisiert

Die Strategie der individuellen Lernzeit wurde in der laufenden Legislatur im bayerischen Bildungswesen vorbereitet und umgesetzt, z. B. durch:

  • den Ausbau der Standorte der Flexiblen Grundschule, bei der die Schüler die ersten beiden Jahrgangsstufen je nach eigener Situation in einem, in zwei oder in drei Jahren durchlaufen können;
  • die Vorbereitung eines Flexibilisierungsjahres, das die Gymnasien Schülern, die ein solches beanspruchen wollen, in der Mittelstufe ab dem Schuljahr 2013/2014 anbieten können;
  • die flächendeckende Einrichtung von Einführungsklassen als Brücke für Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss, die anschließend die Oberstufe des Gymnasiums besuchen wollen;
  • die landesweite Einführung von Vorklassen als Brücke für Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss, die dann die Fach- und Berufsoberschule besuchen möchten,
  • und die 9+2 Modelle, über die Absolventen des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses den mittleren Bildungsabschluss erwerben können, ohne den M-Zweig besucht zu haben.

Die Bertelsmann-Studie „Schulformwechsel in Deutschland“ hat die besondere Chance der bayerischen Strategie der „prospektiven Lernzeit“, also dem Einsatz von zusätzlicher Zeit, um einen anspruchsvolleren Bildungsgang einzuschlagen, als zielführend dargestellt.

In den vergangenen Jahren ist es in Bayern darüber hinaus wirksam gelungen, die Zahl der Pflichtwiederholer durch Maßnahmen der individuellen Förderung sowie des Vorrückens auf Probe stark zu senken. Das Wiederholen ist als „ultima ratio“ in der schulischen Bildung sinnvoll.

Die Zahl der Pflichtwiederholer, also der Schüler, die eine Jahrgangsstufe an ihrer Schulart wiederholen müssen, in Bayern in den vergangenen zehn Jahren:

Schulart

Schuljahr 2001/2002

2006/2007

2011/2012

Volksschule

1,4%

0,8%

0,5%

Realschule

4,8%

3,0%

2,6%

Gymnasium

3,1%

2,1%

2,0%

„Wer das Wiederholen gänzlich abschaffen will, beraubt sich ohne Not eines Instruments, mit dem junge Menschen in einer besonderen Situation Defizite ausgleichen können“, so Minister Spaenle.

Schulverbünde sichern Schulstandorte

Der Erhalt von Schulstandorten ist für Minister Spaenle ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Lebensqualität. Der Mittelschulverbund, zu dem sich selbständige Mittelschulen zusammenschließen können, stellt dabei das Herzstück in der Strategie zur Sicherung der Standorte von weiterführenden Schulen in der Fläche dar. Mit dieser Strategie ist es gelungen, die Zahl der Schulschließungen in den vergangenen Jahren deutlich zu senken. Zum Ende des Schuljahres 2007/2008 waren noch 45 staatliche Hauptschulen geschlossen worden, mit Ablauf des Schuljahres 2011/2012 waren es nur noch drei. Derzeit bestehen in Bayern über 920 Mittelschulen, über 350 Realschulen und über 410 Gymnasien.

In seiner Einschätzung zur Entwicklung der Schulstandorte, wie sie heute bei einem Pressetermin der SPD im Landtag rekapituliert wurde, ist der BLLV in seinem erstmals 2011 vorgestellten Bericht von mehreren sachlich falschen Voraussetzungen ausgegangen. Der Verband erwartete eine deutliche Steigerung der Quote der Schüler, die nach der Grundschule auf das Gymnasium übertreten, und ging von einer Mindestschülerzahl von 15 Schülern pro Klasse in einer Hauptschule aus. Beides war falsch. Fakten sind:

  • Die Quote der Schüler, die nach der Grundschule auf das Gymnasium übertreten, liegt aber seit 2010 konstant bei knapp 40 Prozent.
  • Die Mindestschülerzahl für Klassen an einer Mittelschule wurde aufgehoben. Im Rahmen eines Schulverbundes bildet der Verbundkoordinator in Absprache mit den Mittelschulleitern die Klassen. Dabei können Klassen deutlich kleiner sein als 15 Schüler.

Unbestritten ist: Aufgrund der demographischen Entwicklung, also dem Rückgang der Schülerzahlen, sowie aufgrund der Schulartwahl der Eltern für ihre Kinder wird sich nicht jeder Schulstandort erhalten lassen.

StMUK, PM v. 20.02.2013

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Demografie/ Integration, Im Fokus, Schulen, Verwaltung

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Februar 2013
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728  
« Jan   Mrz »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK