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Datenschutzbeauftragter: Bürger können sich gegen Wahlwerbung schützen

21. Februar 2013 by Klaus Kohnen

Vor Wahlen häufen sich die Beschwerden von Bürgern über persönlich an sie adressierte Wahlwerbung. Viele Bürger sind mit der Weitergabe ihrer Namen und Anschriften an politische Parteien zu Wahlwerbezwecken nicht einverstanden. 

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri weist deshalb anlässlich der Wahl zum Bayerischen Landtag und den Bezirkstagswahlen am 15. September 2013 sowie der Bundestagswahl am 22. September 2013 darauf hin, dass Bürger der Weitergabe ihrer Daten an Parteien und Wählergruppen zu Wahlwerbezwecken widersprechen können. Sie sollten sich dazu möglichst frühzeitig an das Meldeamt wenden. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich eingelegt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.

Nach dem Bayerischen Meldegesetz darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen maßgebend ist, es sei denn, der Bürger hat dieser Weitergabe seiner Daten widersprochen. Soweit kein Widerspruch eingelegt ist, dürfen die Melderegisterdaten danach für die Wahl zum Bayerischen Landtag und die Bezirkstagswahlen ab dem 15. März 2013 und für die Bundestagswahl ab dem 22. März 2013 weitergegeben werden.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri, PM v. 21.02.2013

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