Gesetzgebung

Koalitionsgespräch CSU-FDP: Ergebnisse vom 23.02.2013 – Studienbeiträge, Bildungsfinanzierungsgesetz

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Der Wortlaut der Pressemitteilung vom 23.02.2013:

I.

Die Koalition ist sich darin einig, dass die finanzpolitische Solidität des Freistaats oberste Priorität hat. Alle getroffenen Maßnahmen ordnen sich diesem Prinzip unter.

  1. Im Doppelhaushalt 2013/14 erfolgt eine zusätzliche Schuldentilgung in Höhe von 480 Millionen Euro. Damit werden insgesamt 1,5 Milliarden Euro getilgt.
  2. Mit zusätzlich 150 Millionen Euro werden Baumaßnahmen im Privatschulbereich sowie im Sportstättenbau deutlich schneller abfinanziert.

II.

Die Koalition hat sich auf ein Bildungsfinanzierungsgesetz verständigt, das Anfang März im Kabinett beraten und dann dem Landtag zugeleitet wird.

  1. Die Universitäten und Hochschulen erhalten ab 1. Oktober 2013 einen vollständigen Ersatz für die Studienbeiträge aus dem Staatshaushalt. Dafür werden im Doppelhaushalt 2013/14 insgesamt 219 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Verteilung auf die Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen und kirchliche Hochschulen sowie die paritätische studentische Beteiligung bei der Vergabe dieser Mittel werden gesetzlich geregelt.
  2. Für die berufliche Bildung wird ab 1. September 2013 ein sogenannter Meisterbonus in Höhe von 1000 Euro pro Kursteilnehmer vorgesehen sowie ein Pflegebonus (Schulgeldersatz bei Altenpflegeschulen, Kinderpflegeschulen sowie Fachakademien für Erzieher), ebenfalls ab 1.09.2013. Für diese beiden Bereiche werden im Doppelhaushalt 2013/14 52 Millionen Euro eingestellt.
  3. Für die frühkindliche Bildung werden 150 Millionen Euro bereitgestellt.
  • Für eine Qualitätsoffensive in Vorschule und Grundschule: 125 Millionen Euro
  • Für eine 50prozentige Reduzierung der Kindergartengebühr beim 2. Kindergartenjahr (50 Euro) ab 1.09.2014: 25 Millionen Euro.
  • Der beschlossene Betreuungsschlüssel 1:11 für Kindergärten wird in Bayern flächendeckend umgesetzt. Dafür wird zeitnah ein Spitzengespräch des Ministerpräsidenten mit den kommunalen Spitzenverbänden stattfinden.

Zu diesen Maßnahmen kommt die bereits beschlossene Fortführung des Sonderinvestitionsprogramms Krippenausbau bis 31.12.2014 mit einem Finanzvolumen von 274 Millionen Euro.

III.

Die Tilgung der Altschulden wird aus den Rücklagen finanziert.

Die Mittel für das Bildungsfinanzierungsgesetz (Kompensation für die Studiengebühren, berufliche und frühkindliche Bildung) in Höhe von 421 Millionen Euro können aus den zusätzlichen Steuereinnahmen finanziert werden. Unabhängig davon wird die Koalition im Haushaltsvollzug 2013/14 200 Millionen Euro einsparen.

IV.

Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf des Volksbegehrens entfällt die Verpflichtung zur einheitlichen Stimmabgabe.

Horst Seehofer

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger