Aktuelles

StMJV: Guter Start der Stiftung Opferhilfe Bayern – Bayern tut etwas für den Opferschutz

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk teilt mit, dass die im letzten Jahr in Bayern eigens für die Opfer von Straftaten und deren Angehörige geschaffene Stiftung Opferhilfe gut gestartet ist. 

„Wir haben die Stiftung nicht nur mit Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt EUR 70.000 ausgestattet. Ihr sind in den ersten fünf Monaten auch so viele Bußgelder von unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften zugewiesen worden, dass rd. 380.000 EUR für die Finanzierung von Hilfen für Opfer ausgegeben werden können. Das nenne ich einen guten Start!“

Die Stiftung Opferhilfe bietet Opfern von Straftaten und deren Angehörigen schnelle und unbürokratische Hilfsmöglichkeiten, wenn bei den Tätern wirtschaftlich „nichts zu holen“ ist und auch andere Entschädigungsmöglichkeiten wie z. B. das Opferentschädigungsgesetz des Bundes ausscheiden. Dies kann z.B. bei anderen Taten als Gewaltstraftaten, fahrlässigen Taten, immateriellen Schäden und nicht mit Gesundheitsschäden zusammenhängenden Vermögensschäden der Fall sein. In solchen Fällen kann die neue Stiftung Opferhilfe Bayern schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung leisten. Die Stiftung hat auch bereits über die ersten Anträge von Opfern entschieden. In sechs Fällen wurden insgesamt 21.000 Euro an Hilfeleistungen gewährt. Im Wesentlichen handelte es sich bei den Fällen um Opfer von Gewalttaten.

Die Ministerin: „Wir reden nicht nur in Sonntagsreden über Opferschutz und gehen dann wieder zur Tagesordnung über. Sondern wir tun etwas!“

Nähere Informationen und insbesondere die Kontaktdaten der Stiftung Opferhilfe sind im Internet unter http://www.opferhilfebayern.de/ erhältlich.

StMJV, PM v. 25.02.2013