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StMJV: Internetmobbing – Wer andere im Internet drangsaliert, kann ein Fall für den Staatsanwalt sein

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Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat heute auf eine spezielle Art der Cyberkriminalität aufmerksam gemacht, das Internetmobbing. 

„Wer Hetzjagden auf konkrete Personen im Internet veranstaltet, diese vorführt und öffentlich an den Pranger stellt, der handelt nicht nur rücksichtlos und unmoralisch, sondern kann ein Fall für den Staatsanwalt sein. Wenn mit einem Verbrechen gedroht wird, ist dies als Bedrohung strafbar, je nach Inhalt kann es sich auch um Beleidigung oder Verleumdung handeln – und wenn es beharrlich geschieht und die Lebensführung des Opfers beeinträchtigt wird, kann es auch um strafbares Stalking gehen. Auch im Internet gilt Recht und Gesetz! Wer sich Internetmobbing ausgesetzt sieht, sollte sich daher auf keinen Fall einschüchtern lassen, sondern Strafanzeige erstatten“, so Merk.

Die Unterstützer von Mobbing-Aktionen lassen sich trotz vieler technischer Möglichkeiten nicht immer ausfindig machen.

Merk: „Im Internet kann jeder unter dem Deckmantel der Anonymität kommunizieren und das weltweit. Das macht es sehr schwierig, solchen Hetzjagden Einhalt zu gebieten. Jeder, der sich im Netz bewegt, sollte sich sehr gut überlegen, ob er persönliche Daten, Videos oder Bilder ins Netz stellt. Leider kann es aber auch vorkommen, dass ein Dritter persönliche Daten, Film- oder Fotomaterial über eine andere Person ohne deren Willen online stellt. In diesem Fall sollte man sich unbedingt an den Betreiber der jeweiligen Internetplattform wenden und auf eine Löschung hinwirken.“

StMJV, PM v. 26.02.2013