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BayORH: Unerledigte Fälle aus früheren Jahresberichten im Landtag – Hausaufgaben gemacht, aber noch nicht alle

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Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags setzte heute die Beratungen vom 19. und 20.02.2013 fort und kümmerte sich um die letzten noch offenen Fälle aus früheren Jahresberichten des ORH. Insgesamt ging es um 38 Fälle, von denen einer sogar bis in das Jahr 1999 zurückreichte. Davon konnten 21 nun abgeschlossen werden, weil den Vorschlägen des ORH vollständig oder zumindest weitgehend entsprochen worden ist. Bei den übrigen Fällen sieht der Haushaltsausschuss dagegen noch Handlungsbedarf. Hier muss die Staatsregierung nachbessern und auch nochmals ergänzend berichten.

Einen Erfolg konnte der ORH z.B. bei den Dienst- und Mietwohnungen der Justizvollzugsanstalten (ORH-Bericht 2007 TNr. 20) verbuchen. Alle entbehrlichen Immobilien werden zur Verwertung an die Immobilien Freistaat Bayern abgegeben. Die weiterhin benötigten Wohngebäude werden künftig von den staatlichen Wohnungsunternehmen betreut.

1,9 Mio. € und 7.000 t CO2 werden nun jährlich eingespart, weil bei staatlichen Gebäuden Wärmerückgewinnungsanlagen nachgerüstet oder erneuert worden sind. Dies geht auf eine Anregung im ORH-Bericht 2007 TNr. 37 (Energieeinsparpotenzial bei der Universität Erlangen-Nürnberg) zurück – auch mit diesem Ergebnis ist der ORH sehr zufrieden.

Nicht locker lässt der ORH bei seiner Forderung nach einem Tilgungsplan für die Kredite, die zur Rettung der Bayerischen Landesbank aufgewendet werden mussten (ORH-Bericht 2009 TNr. 12). Angesichts der bereits erfolgten und der noch zu erwartenden Zahlungen der Bank aufgrund der EU-Beihilfeentscheidung forderte der Haushaltsausschuss einen weiteren Bericht über die Rückführung der Kapitalmaßnahmen. Auch bei der anstehenden Neufestsetzung der Beteiligungsquoten an der BayernLB möchten die Parlamentarier weitere Informationen sowie eine Stellungnahme des ORH zum beabsichtigten Anteilseignervertrag (ORH-Bericht 2009 TNr. 21).

Die nötigen förderrechtlichen Konsequenzen wurden bei der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ gezogen (ORH-Bericht 2010 TNr. 29). Insgesamt 2,8 Mio. € musste die Stiftung an den Staat zurückzahlen, weil Fördermittel nicht zweckentsprechend verwendet worden waren. Auch die weiteren Mängel, die der ORH aufgezeigt hatte, wurden weitgehend abgearbeitet.

Zum vierten Mal schon musste sich der Haushaltsausschuss mit der Zukunft der staatlichen Spielbanken (ORH-Bericht 2009 TNr. 22) beschäftigen. Wegen der weiterhin schlechten Betriebsergebnisse hält der ORH es für notwendig, dass Entscheidungen getroffen werden, damit die bayerischen Spielbanken nicht zu Dauersubventionsempfängern des Staatshaushalts werden. Neben der Schließung von Standorten gehören dazu auch Maßnahmen, um die gewerblichen Spielhallen weiter einzudämmen.

ORH-Präsident Dr. Fischer-Heidlberger: „Wir begrüßen, dass mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium vor wenigen Tagen vorgelegten Entwurf einer Spielverordnung Bewegung in dieses Thema kommt.“

Der Haushaltsausschuss beauftragte die Staatsregierung, ihm über die Auswirkungen dieser Initiative sowie der Änderung des Glücksspielstaatsvertrages auf die Betriebsergebnisse erneut zu berichten.

Recht kontrovers verlief die Diskussion zu den Jahresberichtsbeiträgen, bei denen die Personalausstattung der Steuerbehörden eine Rolle spielt. Der ORH hatte zu verschiedenen Aufgabenbereichen (z.B. Körperschaftsteuer ORH-Bericht 2009 TNr. 26, Umsatzsteuer ORH-Bericht 2011 TNr. 18, Betriebsnahe Veranlagung ORH-Bericht 2011 TNr. 19) sowie übergreifend im ORH-Bericht 2012 TNr. 12 dargestellt, wo Finanzbeamte fehlen. Dem Staat entgehen dadurch nicht nur Steuern in beträchtlicher Höhe, sondern es leidet auch die Steuergerechtigkeit, wenn nur unzureichend geprüft werden kann. Der ORH schlug vor, die im Doppelhaushalt 2013/2014 neu geschaffenen 200 Stellen vorwiegend in München zu verwenden, da hier die höchsten Mehrergebnisse zu erwarten sind. Außerdem kündigte er an, zukünftig jährlich über den Personalstand in der Steuerverwaltung zu berichten.

Bayerischer Oberster Rechnungshof, PM v. 27.02.2013 (Ernst Berchtold)