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Staatsregierung: Neue Verordnungsermächtigung im Kampf gegen Alkoholexzesse

27. Februar 2013 by Klaus Kohnen

Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) beschlossen. Kernstück ist eine Verordnungsermächtigung für die Städte und Gemeinden zur Bekämpfung von Alkoholexzessen auf öffentlichen Plätzen.

Innenstaatssekretär Gerhard Eck nach der Kabinettssitzung: „Mit der Verordnungsermächtigung geben wir unseren Kommunen ein wirksames Mittel in die Hand, um Alkoholverbote an bestimmten Brennpunkten im öffentlichen Raum zu verhängen. Hier haben in den letzten Jahren die Probleme deutlich zugenommen. Gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen steigert übermäßiger Alkoholkonsum die Aggressivität und Gewaltbereitschaft.“

Der Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und der Begehung von Straftaten sei unübersehbar. In vielen Städten und Gemeinden habe der Alkoholkonsum in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ein bedenkliches Ausmaß erreicht. Die Handlungsmöglichkeiten für die Gemeinden hier sind bislang eher beschränkt. Mit dem neuen Artikel im Landesstraf- und Verordnungsgesetz sollen sie ermächtigt werden, mit Verordnung den Verzehr alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu verbieten.

Gerhard Eck: „Das ist für unsere Kommunen eine flexible Handlungsmöglichkeit, um Alkoholexzesse an bestimmten Plätzen zu unterbinden.“

Der Gesetzentwurf wird jetzt zur parlamentarischen Behandlung an den Bayerischen Landtag geleitet.

Staatskanzlei, PM v. 27.02.2013

StMI, PM v. 27.02.2013

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Im Fokus, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: 16/15831

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