Gesetzgebung

StMI: Herrmann fordert Wohngelderhöhung

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat gefordert, das Wohngeld an die allgemeine Mieten- und Einkommensentwicklung anzupassen, die Höchstbeträge für Miete und Belastung zu aktualisieren und eine Energie- oder Heizkostenkomponente wieder einzuführen.

„Unser Ziel ist die Erhöhung des Wohngeldes um mindestens zehn Prozent“, sagte Herrmann.

Dazu wird Bayern am kommenden Freitag, den 1. März 2013, einen Entschließungsantrag zur Änderung des Wohngeldgesetzes im Bundesrat einbringen. Der Bundesrat solle dann die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Wohngeld um mindestens zehn Prozent erhöht wird. Die Länder sollen wegen der hälftigen Finanzierung des Wohngeldes bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes einbezogen werden.

Herrmann begründete seinen Vorstoß mit der Lage auf den bayerischen Wohnungsmärkten, die sich in letzter Zeit stark angespannt habe.

„Die Mieten einschließlich der Energiekosten sind seit 2009 erheblich gestiegen. Wohnungspolitisch müssen wir deshalb zum einen den Neubau deutlich verstärken und zum anderen den Wohnungsbestand erhalten und die Mieter unterstützen. Die Bezahlbarkeit von Wohnraum ist dabei eine der Kernfragen.“

Das Wohngeld wird jeweils zur Hälfte vom Bund und vom Land getragen. Die Gesetzgebungskompetenz für eine entsprechende Änderung des Wohngeldgesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes liegt beim Bund. Die Höhe der voraussichtlichen Wohngeldausgaben ist davon abhängig, welche Auswirkungen die Aktualisierung und die eventuelle Anhebung der auf statistischen Daten beruhenden Höchstbeträge für Miete und Belastung haben.

Wohngeld soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich sichern. Es wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum geleistet und kommt vor allem einkommensschwachen Arbeitsnehmerhaushalten und Rentnern zu Gute. Seit 2009 wurde das Wohngeld nicht mehr an die Entwicklung der Wohnkosten und der Einkommen angepasst. Die in den Jahren 2009 und 2010 beim Wohngeldgesetz berücksichtigte Heizkostenkomponente wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2011 – mit dem schon seinerseits unzutreffenden Argument sinkender Energiekosten – wieder abgeschafft.

Die Zahl der Wohngeld beziehenden Haushalte in Bayern ist von 2010 bis 2012 von 100.000 auf nur noch 70.000 Wohngeldempfänger zurückgegangen. Der Grund hierfür: infolge der Lohn- und Einkommenssteigerungen der letzten Jahre sind Wohngeldempfänger wegen Überschreitung der Einkommensgrenzen aus der Förderung gefallen, obwohl ihre individuellen Belastungen durch die Mieterhöhungen nicht geringer wurden. 2010 betrugen die Ausgaben für das Wohngeld in Bayern rund 168 Millionen Euro. 2012 wurden nur rund 103 Millionen Euro Wohngeld ausgezahlt.

Nach einer Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Infratest geben Mieter in Deutschland durchschnittlich 37 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für das Wohnen aus. Bei Geringverdienern sind es 43 Prozent. Hinzu kommen die Belastungen durch steigende Nebenkosten.

StMI, PM v. 27.02.2013