• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMI: Sperrzeit für Spielhallen – keine Änderung des AGGlüStV

27. Februar 2013 by Klaus Kohnen

Innenminister Joachim Herrmann hat die Forderung der SPD nach einer Änderung des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag zurückgewiesen:

„Die SPD hat unser bayerisches Gesetz offenbar nicht gelesen. Die Gemeinden können schon heute die Sperrzeit für Spielhallen über die gesetzlich festgeschriebene Mindestsperrzeit von drei Uhr bis sechs Uhr hinaus verlängern. Mit diesem zusätzlichen Steuerungsinstrument geben wir unseren Gemeinden eine flexible Möglichkeit, um konkret auf die jeweiligen Verhältnisse vor Ort reagieren zu können.“

Es sei Sache jeder Gemeinde, von der Möglichkeit der Sperrzeitverlängerung Gebrauch zu machen. Dies habe zum Beispiel die Stadt Augsburg getan und mit einer Verordnung die Sperrzeit für Spielhallen im gesamten Stadtgebiet von drei Uhr bis neun Uhr ausgedehnt.

Der Innenminister: „Vor diesem Hintergrund kann ich auch die Kritik des Bayerischen Städtetags an unserem Gesetz nicht verstehen. Unsere Gemeinden müssen nur ihre Möglichkeiten zur Sperrzeitverlängerung tatsächlich nutzen.“

Der Innenminister widersprach auch der SPD-Behauptung, dass das Bayerische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag unwirksam sei. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2012 mit seinen restriktiven Regelungen sei die Zahl der Spielhallenkonzessionen noch gestiegen. Daher habe auch Handlungsbedarf bestanden.

Herrmann: „Seitdem zeigt sich aber klar die bremsende Wirkung unseres Gesetzes. So gibt es in Bayern seit dem keinen einzigen neuen Spielhallenkomplex. Und auch der Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen bewährt sich.“

Das Bayerische Ausführungsgesetz des Glücksspielstaatsvertrags hat die Bekämpfung der Spielsucht zum Hauptziel. Neben dem Verbot von Mehrfachkonzessionen, dem Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen und der generellen Sperrzeit von drei Uhr bis sechs Uhr verschärft es auch die Anforderungen an die äußere Gestaltung und die Werbung für Spielhallen. Zudem benötigen Spielhallen eine gesonderte glücksspielrechtliche Erlaubnis, mit der die Einhaltung der Beschränkungen sichergestellt werden kann.

Laut Herrmann sei es jetzt höchste Zeit, dass auch der Bund seine Hausaufgaben mache und in die Spieleverordnung strengere Regelungen für Geldspielautomaten aufnehme:

„Hierzu gehört insbesondere eine deutliche Reduzierung von Maximalverlust und Maximalgewinn je Stunde. Damit wird das Verlustrisiko und der Spielanreiz für die Spieler wirksam reduziert.“

StMI, PM v. 27.02.2013

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bayern, Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Verwaltung Schlagwörter: Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV), Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), Spielverordnung (SpielV)

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Februar 2013
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728  
« Jan   Mrz »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK