Gesetzgebung

StMJV: Merk mahnt besseren strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexuellen Gefahren im Internet an / EU-Richtlinie umsetzen

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Anlässlich der bundesweiten Razzia gegen rund 40 mutmaßlich Pädophile, die in sozialen Netzwerken Kontakt zu Kindern gesucht und sich dabei als gleichaltrig ausgegeben haben sollen, fordert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk einen besseren strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexuellen Attacken im Internet.

„Klar ist: Wenn es zu sexuellen Handlungen vor der Webcam gekommen ist, wie es hier z.T. geschehen sein soll, macht sich der Täter strafbar. Aber wir müssen schon einen Schritt vorher ansetzen: Wir brauchen eine Strafvorschrift, nach der sich ein Erwachsener bereits dann strafbar macht, wenn er im Internet zu einem Kind zu sexuellen Zwecken Kontakt aufnimmt. Nach geltendem Recht (§ 176 Abs. 4 Nr. 3 Strafgesetzbuch) macht sich zwar strafbar, wer auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen. Aber unklar ist bereits, ob und inwieweit der Kontakt in sozialen Netzwerken eine „Schrift“ im Sinne des Gesetzes ist. Und außerdem wird für ein „Einwirken“ zum Teil aber eine gewisse Hartnäckigkeit gefordert, so dass jedenfalls eine einmalige Kontaktaufnahme zu einem Kind nicht ohne Weiteres genügt. Ich meine, wenn ein Erwachsener auf Sex mit Kindern aus ist, muss schon jede Kontaktaufnahme bestraft werden, die diesem kriminellen Zweck dienen soll. Dass die sexuellen Absichten nicht in jedem Fall nachweisbar sein werden, ist mir klar. Aber Nachweisschwierigkeiten dürfen uns nicht davon abhalten, ein deutliches Signal gegen solch widerwärtiges Vorgehen von Pädosexuellen zu setzen. Wer anders denkt, hat immer noch nicht begriffen, was der Schutz von Kindern wirklich bedeutet. Und übrigens verpflichtet die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern vom 13.12.2011 zum Erlass einer entsprechender  Strafvorschriften. Dass sie immer noch nicht umgesetzt wird, ist ein Unding!“

Außerdem ist es laut Merk wichtig, die Kinder für die im Netz lauernden Gefahren stark und wachsam zu machen.

„Kontrolle allein ist nicht unbedingt der einzige oder immer richtige Weg. Vertrauen und Offenheit in der Familie sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich die Kinder dann bei den Eltern Hilfe holen, wenn sie sich nicht sicher sind, wer ihr Gegenüber ist und welche Absichten er hat.“

Merk rät den Eltern: „Klären Sie Ihre Kinder darüber auf, welche Gefahren im Netz auf sie lauern. Interessieren Sie sich dafür, welche Gesprächspartner Ihre Kinder haben. Stellen Sie klare Regeln für die Kommunikation und den Ungang im Internet auf.“

Diese Grundregeln sollten Ihre Kinder beherrschen:

  • so wenig wie möglich über sich und ihr Privatleben preisgeben
  • nicht alles glauben, was der Gesprächspartner schreibt
  • zu einem verabredeten Treffen nur in Begleitung gehen
  • Familie oder Freunde über Treffen immer informieren
  • den Gesprächspartner wissen lassen, dass man Dritte über dieses Treffen informiert hat
  • sich nur tagsüber an belebten Orten verabreden.

StMJV, PM v. 27.02.2013