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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Städtetag: Großprojekt Energiewende braucht Planung

28. Februar 2013 by Klaus Kohnen

„Wer mit vielen Beteiligten ein Großprojekt umsetzen will, braucht Klarheit: Der Bund muss zusammen mit Ländern, Kommunen, Stadtwerken und Energieversorgern ein Gesamtkonzept für die Energiewende erarbeiten“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly.

Die Energiewende kann nur funktionieren, wenn ein integriertes Energiemarktdesign einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Belangen schafft, das die Versorgung sichert und den Strom bezahlbar hält.

Die Energiewende bedeutet einen dreifachen Paradigmenwechsel

Maly: „Die Energiewende bedeutet einen dreifachen Paradigmenwechsel: Erstens beschreiten wir einen Weg aus der Atomtechnologie und treiben den Ausbau von regenerativen Energien voran. Zweitens müssen wir strukturell umdenken, von einer zentralen Versorgung mit Atomkraftwerken zur dezentralen Versorgungsstruktur mit Kleinkraftwerken aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse oder Geothermie.“

Bislang lieferten einige zentrale Kraftwerke die Grundlast über ein Einbahnnetz für das ganze Land, nun muss das Stromnetz in ein fein differenziertes Nervensystem erweitert werden, das viele dezentrale Versorger flexibel einbindet. Dies ist eine Herausforderung für das Stromnetz und die Netzsteuerung.

Maly: „Drittens bringt die Dezentralität eine Herausforderung für die Raumordnung: neue Strukturen für Kraftwerke und Netze müssen geplant sein, wir brauchen neue Speicherkapazitäten, Netzausbau und Netzumbau.“

Um Netze vor dem Zusammenbruch zu schützen, muss die Anreizregulierung so gestaltet werden, dass kommunale Energieversorger Investitionsanreize für ihre Verteilnetze haben.

Auch der Freistaat Bayern ist gefordert

Zur Umsetzung der Energiewende ist auch der Freistaat Bayern gefordert.

Maly: „Ein Masterplan muss für die künftige Energieversorgung Bayerns verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Ziele müssen definiert, Meilensteine und Verantwortliche müssen bestimmt werden.“

Die Eckpunkte zur Raumordnung müssen sich in das Landesentwicklungsprogramm fügen.

Maly: „Die Energiewende darf nicht allein den Marktkräften überlassen werden. Ohne Planung geht es nicht.“

Ein Kapazitätsmarkt ist erforderlich

Bund und Länder müssen zusammenwirken, um einen Kapazitätsmarkt zu schaffen, der Marktanreize für flexible Kapazitäten schafft: Aus Sonne und Wind fließen zu Spitzenzeiten – gerade mittags – Strommengen, die keinen Verbraucher finden.

Maly: „Eine Kardinalfrage der Energiewende: Wer springt mit Strom ein, wenn keine Sonne scheint und kein Wind weht? Nicht speicherbare Überkapazitäten sind eine betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Gefahr. Bei Dunkelheit oder Flaute brauchen wir wirtschaftliche, umweltverträgliche und grundlastfähige Kraftwerke. Wir müssen flexibel auf Strom aus Kohle, Gas, Biogas und Geothermie ausweichen können, sonst müssen wir Strom aus dem Ausland kaufen.“

Moderne Gaskraftwerke haben derzeit von allen fossilen Kraftwerkstypen den höchsten Wirkungsgrad und den geringsten Ausstoß von Kohlendioxid pro Kilowattstunde. Betriebswirtschaftlich rechnen sich Gaskraftwerke nur, wenn sie unter Volllast ganzjährlich laufen können. Wenn ein Gaskraftwerk nur 1000 Stunden läuft, bleibt der Betreiber auf Verlusten sitzen.

Maly: „Diese Wirtschaftlichkeitslücke muss der Bund schließen. Ohne Subventionen geht es nicht. Das betrifft nicht nur die zukünftig notwendigen Kraftwerkskapazitäten, sondern auch bereits stehende, am Netz befindliche moderne Gaskraftwerke, die derzeit nicht wirtschaftlich sind. Hier ist schnelle Abhilfe nötig.“

Anreize zur Energieeinsparung sind erforderlich

Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Steigerung der Effizienz ist es nicht getan.

Maly: „Der beste Strom ist der, der nicht verbraucht wird. Hier steckt enormes Potenzial – angefangen von Stromfressern im Haushalt, wie dem Kühlschrank oder der Stand-by-Manie bei Fernsehern, ist der Hauptbrocken die energetische Sanierung von Gebäuden.“

In der Sanierung von Wohngebäuden aus den 1960er bis 1980er Jahren liegt ein Hauptpotenzial zum Energiesparen. Bund und Länder müssen eine Lösung für die steuerliche Begünstigung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands finden. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt die Energiesparziele für Neubauten. Doch beträgt der Neubau weniger als zwei Prozent des Gebäudebestands in Deutschland pro Jahr.

Maly: „Wir brauchen Anreize zur Sanierung des Bestands, steuerliche für Eigentümer und Anreize für Mieter zur Einsparung von Energiekosten. Wer das Ziel setzt, den Bedarf an Primärenergie bis 2050 um die Hälfte zu senken, muss Anreize schaffen.“

Nötig ist ein Schub für die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit einem Mix aus steuerlicher und direkter Förderung. Der Bund muss das CO2-Gebäudesanierungsprogramm von den angedachten 1,8 Milliarden Euro pro Jahr auf je 5 Milliarden Euro jährlich erhöhen.

Bayerischer Städtetag, PM v. 28.02.2013

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