Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bundesratsministerin Müller zum Bundesrat am 1. März 2013 – Marktöffnung der Trinkwasserversorgung kommt für Bayern nicht in Frage

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Weitere Punkte: Bayern fordert in einem Entschließungsantrag Wohngelderhöhung um mindestens zehn Prozent / Blockadepolitik – Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge 

Zur EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe

Bayerns Bundesratsministerin Emilia Müller kündigt nachhaltigen Widerstand gegen die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Richtlinie über die Konzessionsvergabe an.

Müller: „Eine Marktöffnung der Trinkwasserversorgung kommt für Bayern nicht in Frage. Auf bayerische Initiative wird sich der Bundesrat in seiner morgigen Sitzung erneut mit dem Richtlinienvorschlag befassen. Wir müssen den Druck in Richtung Brüssel verstärken. Unsere Kommunen garantieren uns Trinkwasser in einem europaweit führenden Qualitätsstandard. Dabei muss es auch in Zukunft bleiben.“

Die Ministerin unterstrich:

„Wasser ist keine normale Ware. Die Wasserversorgung ist ein soziales Grundrecht.“

Nach den Worten der Ministerin hilft auch die jüngste Ankündigung von EU-Kommissar Michel Barnier nicht weiter, wonach er in Teilbereichen erstmals ein Einlenken gegenüber unseren Kommunen signalisiert hat.

„Der Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, genügt aber nicht. Die Trinkwasserversorgung muss aus der Richtlinie komplett gestrichen werden. Nur so schaffen wir für unsere Kommunen die notwendige rechtliche Sicherheit,“ so Bayerns Bundesratsministerin.

Müller erinnerte daran, dass sich der Bundesrat bereits im März 2012 in einem Beschluss inhaltlich gegen die Initiative ausgesprochen, die Herausnahme der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie gefordert und zudem ein Überschreiten der EU-Zuständigkeit festgestellt hatte. Angesichts dieses länderübergreifenden Einvernehmens bezeichnet Müller die bislang zustimmende Haltung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Richtlinie als nicht nachvollziehbar:

„Der Bundeswirtschaftsminister darf diesen breiten Konsens in Deutschland nicht weiter ignorieren. Ich fordere Philipp Rösler auf, seine Haltung zu ändern und bei der noch ausstehenden abschließenden Abstimmung im EU-Ministerrat gemeinsam mit einigen anderen Staaten eine Ausnahme für die Trinkwasserversorgung durchzusetzen.“

Zum bayerischen Entschließungsantrag zum Wohngeld

Bayern fordert in einem Entschließungsantrag die Erhöhung des Wohngelds.

Müller: „Die Bezahlbarkeit von Wohnraum ist eine der sozialen Fragen der Gegenwart. Vor allem in Ballungsräumen sind in den letzten Jahren die Mieten erheblich angestiegen. Hinzu kommen die Belastungen durch steigende Energiekosten. Bayern will einkommensschwachen Arbeitnehmerhaushalten und Rentnern ein angemessenes Wohnen wirtschaftlich sichern. Deshalb setzen wir uns in einem Entschließungsantrag für eine Erhöhung des Wohngeldes um mindestens 10 Prozent ein.“

Seit 2009 wurde das Wohngeld nicht mehr an die Entwicklung der Wohnkosten und der Einkommen angepasst. Bayerns Bundesratsministerin:

„Unser Ziel ist, das Wohngeld an der allgemeinen Mieten- und Einkommensentwicklung auszurichten und die Höchstbeträge für Miete zu aktualisieren. Außerdem soll angesichts der steigenden Nebenkosten wieder eine Energie- oder Heizkostenkomponente eingeführt werden.“

Nach einer Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Infratest geben Mieter in Deutschland durchschnittlich 37 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für das Wohnen aus. Bei niedrigen Einkommensgruppen sind es 43 Prozent.

„Bezahlbarer Wohnraum wird für Geringverdiener zunehmend zur Existenzfrage. Eine Wohngelderhöhung ist deshalb ein Baustein einer zukunftsweisenden Strategie für bezahlbare Mieten,“ so Müller.

Zum Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge

Bayern unterstützt das Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge.

Müller: „Mit dem Gesetz werden die Wahlmöglichkeiten zur Altersvorsorge insbesondere im Bereich der Riester-Rente und der Eigenheimrente erweitert und damit die steuerlichen Bedingungen der privaten Altersvorsorge weiter verbessert. Diese Maßnahmen helfen gerade den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet die SPD-geführten Länder angekündigt haben, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ich kann dahinter nur Blockade und Parteitaktik vermuten.“

Müller weiter:

„Rot/Grün wird mit dieser Verweigerungshaltung zum Wiederholungstäter: Nach der Ablehnung des Abbaus der kalten Progression, des Jahressteuergesetzes und des Steuerabkommens mit der Schweiz verhindert Rot/Grün erneut Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung der unteren und mittleren Einkommensgruppen sowie der mittelständischen Wirtschaft. Das ist nicht nur Blockade gegenüber der Politik der Bundesregierung, sondern Blockade gegenüber unseren Bürgern, Arbeitnehmern und Unternehmen. Ein solches Handeln ist verantwortungslos. Bayern jedenfalls wird alles dransetzen, um im anstehenden Vermittlungsverfahren verantwortungsvoll Kompromisse auszuloten und Entscheidungen im Interesse der Bürger gemeinsam mit dem Bundesrat zu treffen.“

Staatskanzlei, PM v. 28.02.2013