Gesetzgebung

StMWIVT: Entwurf des LEP wird im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags vorgestellt

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die Bayerische Staatsregierung hat am 5. Februar 2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern beschlossen und dem Bayerischen Landtag zu dessen Zustimmung übermittelt.

„Trotz aller Kritik im Vorfeld ist der LEP-Entwurf ein guter. Dies wird auch von vielen Seiten anerkannt“, betont Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil anlässlich der heutigen Vorstellung des Entwurfs im federführenden Wirtschaftsausschuss.

Der Entwurf greift die zentralen Herausforderungen der räumlichen Ordnung und Entwicklung Bayerns – Demografischer Wandel, Energiewende und räumliche Wettbewerbsfähigkeit – auf.

„Dabei regelt er das, was geregelt werden muss. Nicht mehr und nicht weniger. Ein politisches Wunschkonzert oder die Auflistung von Partikularinteressen einzelner Verbände soll das LEP hingegen nicht sein“, stellt Zeil klar.

Am 22. Mai 2012 hatte der Ministerrat den Entwurf des neuen LEP beschlossen. In zwei umfassenden Anhörungsverfahren wurden Kommunen, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger eingebunden. Ihre Anregungen wurden geprüft und – soweit möglich – berücksichtigt, ohne jedoch die Grundstruktur des LEP-Entwurfs in Frage zu stellen. Schwerpunkte der Änderungen waren:

  • deutliche Überarbeitung des Kapitels zur Energieversorgung,
  • maßvolle Erweiterung des sogenannten strukturschwachen Raums sowie eine Lösung für strukturschwache Gemeinden im Einzelfall,
  • moderate Ergänzung des Kapitels ‚Soziale und kulturelle Infrastruktur‘ und
  • eine sachgerechte Erweiterung der Ausnahmen beim Anbindungsziel und damit eine Erhöhung der Spielräume der Gemeinden.

Die Kritiker des LEP-Entwurfs zielen selten in die gleiche Richtung. Besonders kontrovers sind die Äußerungen beim Anbindungsziel und bei der Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten. Hier gibt es jeweils klare Fronten, sogar innerhalb der kommunalen Spitzenverbände. Die eine Seite will weitgehende Gestaltungsfreiheiten für die Kommunen, die Gegenseite fordert klare und inhaltlich restriktive landesplanerische Vorgaben. Im LEP kann dieser Gegensatz nicht einvernehmlich aufgelöst werden.

„Wir haben im Ergebnis Lösungen gefunden, die die erforderliche staatliche Steuerung sicherstellen und sinnvolle kommunale Spielräume einräumen. Hiermit sollten alle Seiten leben können“, erklärt der Bayerische Wirtschaftsminister.

Damit das neue LEP noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann, ist nun eine zügige Landtagsbehandlung erforderlich. Es ist beabsichtigt, die umfassenden Beratungen bis zum Juni des Jahres abzuschließen.

StMWIVT, PM v. 28.02.2013

Redaktionelle Anmerkung: Bei dem dem Landtag übermittelten Entwurf handelt es sich um die Version nach dem Anhörungsverfahren vom 30.11.2012 bis 14.01.2013.