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StMJV: Merk sagt unseriösem Inkasso den Kampf an

1. März 2013 by Klaus Kohnen

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken weitere Verbesserungen für den Verbraucherschutz.

„Es ist gut und richtig, dass der Bund mit seinem Gesetzentwurf dieses Thema endlich voran bringt“, so Merk.

„Aber in einigen Bereichen müssen wir noch weiter gehen, um den ‘schwarzen Schafen‘ vor allem im Inkassobereich das Handwerk zu legen!“

Ihre Vorschläge dazu legt die Ministerin auf den Tisch:

„Vor allem beim Inkassowesen brauchen wir eine Eindämmung der unseriösen Methoden, die vielen Verbrauchern nur schaden und die ganze Branche in Verruf bringen“, so Merk.

„Dazu gehört für mich auch ein berufsrechtlicher Pflichtenkanon für Inkassodienstleister im Gesetz, etwa das Verbot der Ausübung unzulässigen Drucks.“

Merk weiter:

„Richtig ist, dass der Bund die Vergütung der Inkassofirmen regulieren und damit wo nötig im Ergebnis auch deckeln will. Aber das sollten wir transparent ins Gesetz schreiben und nicht dem Verordnungsgeber überlassen. Und: Verbraucher sollen vor allem keine Anerkenntnisse in Ratenzahlungsvereinbarungen untergejubelt werden können.“

Damit soll einer Praxis unseriöser Inkassounternehmen entgegengewirkt werden, sich in scheinbar günstigen Ratenzahlungsvereinbarungen, die sie mit dem Schuldner abschließen, die zugrunde liegende Forderung und eine unangemessen hohe Vergütung absegnen zu lassen – was dem Verbraucher, der bestreitet, überhaupt etwas zu schulden, später Einwendungen abschneidet.

Die Ministerin fordert zudem einen noch besseren Schutz der Verbraucher gegen das „Massenphänomen“ der unlauteren Werbeanrufe:

„Die Abzocke am Telefon muss ein Ende haben. Deswegen sollten alle Verträge, die infolge solcher Werbeanrufe abgeschlossen werden, nur dann wirksam sein, wenn die Verbraucher sie hinterher per Brief oder E-Mail noch einmal bestätigen. Eine Beschränkung dieser sog. Bestätigungslösung nur auf Gewinnspiele, wie im Berliner Gesetzentwurf vorgesehen, reicht nicht aus!“

Bayerns Justizministerin legt den Finger auch noch in eine weitere Wunde:

„Die Menschen werden immer häufiger Opfer von Firmen, die nur unter Postfachadressen auftreten, aber dann, wenn es zum Stechen kommt, nicht greifbar sind. Wie soll man etwa den Gewinn auf einer Kaffeefahrt bei einer Firma einklagen, die nur unter einer Postfachadresse auftritt, tatsächlich aber gar nicht existiert bzw. nicht identifizierbar ist? Deshalb fordere ich: Bei Postfacheröffnungen muss es eine Identifizierungspflicht geben. Die Flucht in die Anonymität darf es nicht geben!“

StMJV, PM v. 01.03.2013

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Verwaltung Schlagwörter: Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

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