Gesetzgebung

Landtag: Kompensation der Studienbeiträge – Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Oppositionsfraktionen

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Der Landtag hat mit den Planungen für die Zeit nach der Abschaffung der Studiengebühren in Bayern begonnen. Nachdem sich die Regierungsfraktionen CSU und FDP im Ministerrat darauf geeinigt haben, dem Landtag die Zustimmung zum erfolgreichen Volksbegehren zur Abschaffung der Studierendenbeiträge zu empfehlen, haben die Oppositionsfraktionen SPD, FREIE WÄHLER und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf eines Studierendenbonigesetzes in den Landtag eingebracht. Er sieht vor, den Hochschulen in Bayern als Kompensation für die voraussichtlich zum Wintersemester 2013/14 entfallenden Gebühren je Studierenden und Semester 310 Euro aus der Staatskasse zu zahlen. Die Staatsregierung will darauf mit einem Bildungsfinanzierungsgesetz reagieren, dessen Grundzüge der Ministerrat auf seiner Sitzung am 5. März festgelegt hat.

Nach den Worten der Hochschulpolitikerin Ulrike Gote (Bündnis 90/Die Grünen) stellt der Oppositionsentwurf die tatsächliche Kompensation der wegfallenden Mittel sicher. Der Betrag von 310 Euro orientiere sich am Durchschnitt der tatsächlich, also nach Abzug aller Ausnahmetatbestände, pro Student bei den Hochschulen eingegangenen Mittel. Mit der Pro-Kopf-Zahlung werde sichergestellt, dass die Hochschulen auch bei steigenden Studentenzahlen mehr Mittel erhielten. Außerdem garantiere der Entwurf, dass die Studierenden weiter ein Mitspracherecht über die Verwendung dieser Zusatzmittel hätten, die ausschließlich zur Verbesserung der Studienbedingungen an den Hochschulen reserviert seien. Der Oppositionsentwurf orientiere sich am Prinzip „Geld folgt Studierenden“ und sorge für Planungssicherheit an den Hochschulen, so Gote. Der mit dem Einzug der Studiengebühren verbundene hohe Verwaltungsaufwand entfalle zudem.

Der CSU-Abgeordnete Oliver Jörg lobte dagegen die Pläne der Staatsregierung. Mit dem Bildungsfinanzierungsgesetz werde es gelingen, die Studienbeiträge ohne Neuverschuldung zu ersetzen, zudem werde weiter in die frühkindliche und die berufliche Bildung investiert. Im Gesetzentwurf der Opposition sei die Kompensation dagegen „nicht haushalterisch hinterlegt“, auch fehle eine Regelung für die nichtstaatlichen Hochschulen.

„Wenn wir etwas angehen, dann gehen wir es richtig an und es kommt auch etwas Ordentliches heraus“, kündigte Jörg an.

Für die FDP erklärte Karsten Klein, das Konzept der Regierungskoalition werde „solide durchfinanziert und nachhaltig“ sein. Der Koalitionskompromiss mit einem Gesamtvolumen von über einer Milliarde Euro, der zudem eine höhere Schuldentilgung und die schnellere Auszahlung von zugesagten Staatszuschüssen vorsehe, werde Bayern voranbringen. Der Gesetzentwurf der Opposition werde sich deshalb im weiteren Verlauf der Beratungen als „obsolet“ erweisen.

Von einem großen Erfolg der Opposition sprach Michael Piazolo (FREIE WÄHLER). Ohne das von seiner Fraktion eingeleitete und von SPD und Grünen mitgetragene Volksbegehren gebe es weder die Abschaffung der Studiengebühren noch das nun angekündigte Bildungsfinanzierungsgesetz.

„Noch nie hat die Opposition eine Regierung so vor sich hergetrieben wie derzeit“, erklärte Piazolo auch mit Blick auf Themen wie den Donau-Ausbau oder die Energiewende.

Die Staatsregierung vollziehe in „nacheilendem Gehorsam“ nur das, was die Opposition schon lange fordere. Isabel Zacharias (SPD) sagte, der Meinungswandel bei CSU und FDP sei allein der Angst geschuldet, die Landtagswahl zu verlieren. Das Bildungsfinanzierungsgesetz und die zusätzliche Schuldentilgung hätten die Regierungsparteien nicht aus innerer Überzeugung auf den Weg gebracht, sondern weil sie sich am Abgrund wähnten und die Umkehr die einzige Möglichkeit zur Rettung sei.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus dem Plenum v. 05.03.2013 (Jürgen Umlauft)