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StMJV: Warnschussarrest im Jugendstrafrecht tritt in Kraft

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Justizministerin Beate Merk: „Der bayerische Vollzug bereitet sich vor: Neue Jugendarrestanstalt in Hof und Wiedereröffnung der Anstalt in Landau!“

Zum 7. März treten der sog. Warnschussarrest im Jugendstrafrecht in Kraft. Er kann neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe verhängt werden, um Jugendlichen als deutliches Warnsignal zu dienen, damit sie die Bewährungsstrafe nicht als Quasi-Freispruch empfinden.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: „Das ist ein wichtiges zusätzliches Werkzeug im Instrumentenkasten unser Jugendstrafrichter! Und Bayern ist darauf vorbereitet, es umzusetzen!“

Die Ministerin verweist darauf, dass die bayerische Justiz in Hof eine neue Jugendarrestanstalt mit rund 60 Plätzen plant und – voraussichtlich bereits im September dieses Jahres – die Jugendarrestanstalt in Landau mit 28 Plätzen wieder in Betrieb nimmt. Derzeit gibt es in Bayern 196 Plätze im Jugendarrestvollzug. Die Justizvollzugsanstalt Landau an der Isar war mit Inbetriebnahme der neuen Justizvollzugsanstalt Landshut zum 1. August 2008 geschlossen worden.

„Ob im Einzelfall ein Warnschussarrest angeordnet wird oder nicht, das entscheiden unsere Jugendstrafrichterinnen und Jugendstrafrichter in richterlicher Unabhängigkeit. Und das ist bei ihnen auch in den besten Händen“, so Merk abschließend, „aber ich habe für die Schaffung dieser Möglichkeit gekämpft – und ich sorge auch dafür, dass sie in Bayern konsequent und wirksam eingesetzt werden kann!“

StMJV, PM v. 05.03.2013