Gesetzgebung

StMWIVT: Genehmigungen für Dienstleister künftig vollelektronisch möglich

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Bayerischen Unternehmern und Gründern steht seit Kurzem das umfangreiche Beratungsangebot des Dienstleistungsportals Bayern unter www.eap.bayern.de offen. Genehmigungen aus dem Dienstleistungsbereich können dort künftig vollelektronisch online beantragt werden. Formulare, Handelsregisterauszüge und sonstige Nachweise werden der zuständigen Antragsstelle dann direkt über das Portal übermittelt. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil freut sich über diesen wichtigen Schritt und erklärt:

„Bayerische Unternehmer und Gründer werden jetzt auch online aus einer Hand betreut. Das spart Zeit und ermöglicht ihnen die Konzentration auf das Kerngeschäft. Damit können wir die bayerische Wirtschaft noch erfolgreicher machen und die Spitzenstellung Bayerns als Gründerland Nummer eins festigen.“

Das Dienstleistungsportal Bayern ist Teil der bayerischen Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die einen so genannten ‘Einheitlichen Ansprechpartner‘ (EA) vorsieht. EA bedeutet, dass sämtliche von der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfassten Formalitäten und Informationsanliegen auf Wunsch von einem einzelnen Ansprechpartner betreut und erledigt werden. So unterstützt der EA beispielsweise den Gastronomen bei der Beantragung der Genehmigungen zur Eröffnung und zum Führen seiner Gaststätte und hilft dem Fliesenleger bei der Anmeldung seines Gewerbes und bei der Eintragung in die Handwerksrolle. Bayern steht bei der Anzahl der betreuten in- und ausländischen Unternehmer bundesweit an erster Stelle. Die aktuellen Fallzahlen bestätigen die rege Nachfrage.

Minister Zeil betont: „Gerade unsere bayerischen Dienstleister erwarten zu Recht, dass auch die Verwaltung serviceorientiert, verlässlich und unbürokratisch agiert. Mit dem Einheitlichen Ansprechpartner übernehmen wir das erfolgreiche Prinzip ‚one face to the customer‘ auch für die Verwaltung.“

In Bayern stehen derzeit 23 Kammern und elf Kommunen als Einheitliche Ansprechpartner für die Dienstleister zur Verfügung. Das bayerische EA-Gesetz eröffnet jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt die Möglichkeit, ebenfalls den attraktiven EA-Service für regionale und überregionale Dienstleister anzubieten. Das Dienstleistungsportal Bayern unterstützt diesen Service und bietet eine umfangreiche Informationsquelle mit über 40.000 Stichworten zu Genehmigungs- und Anzeigeerfordernissen für 944 Dienstleistungen.

StMWIVT, PM v. 06.03.2013