Gesetzgebung

StMWIVT: Zeil zum neuen ‚Meisterbonus‘ anlässlich der Internationalen Handwerksmesse

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Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil betont anlässlich seines heutigen Besuchs der Internationalen Handwerksmesse in München, wie wichtig der gestern im Kabinett beschlossene ‚Meisterbonus‘ für die Zukunft des Handwerks sei.

„Eine große Herausforderung für das Handwerk ist es, Fachkräfte zu gewinnen und zu sichern. Mit dem ‚Meisterbonus‘ schaffen wir einen Anreiz für Gesellen, sich beruflich weiterzubilden. Wir erleichtern folglich den Schritt zum Meister und machen dadurch den Handwerksberuf noch attraktiver. Der Meisterbrief bietet einen echten Aufstieg. Er führt zielstrebig in die Selbständigkeit und in verantwortungsvolle Positionen“, unterstreicht Zeil.

Mit dem ‚Meisterbonus‘ erhalten ab dem 1. September 2013 erfolgreiche Absolventen der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichgestellten Abschluss 1000 Euro an die Hand.

„Damit wollen wir all diejenigen, die bereit sind, sich fortzubilden, belohnen und gezielt finanziell entlasten. Allein im IHK- und Handwerksbereich meines Hauses rechnen wir mit jährlich fast 20 000 Berechtigten. Nach der Entscheidung, die Studienbeiträge in Bayern abzuschaffen, war es folgerichtig, auch etwas für die Meisterabsolventen oder gleichgestellte Abschlüsse zu tun. Denn für uns ist schon immer berufliche und akademische Bildung gleichwertig“, erklärt Zeil.

Für den ‚Meisterbonus‘ werden im Bereich des Wirtschaftsministeriums im aktuellen Doppelhaushalt nachträglich rund 27 Millionen Euro eingestellt.

Derzeit erarbeitet das Bayerische Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den beteiligten Ressorts die Förderbedingungen und -Modalitäten. Hierfür werden auch die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern eingebunden. Dabei soll konkretisiert werden, wer die Berechtigten für den ‚Meisterbonus‘ sind und welche Stellen die mit der neuen Förderung verbundenen Aufgaben der Umsetzung und des Vollzugs übernehmen werden.

StMWIVT, PM v. 06.03.2013