Gesetzgebung

StMJV: Dringend bessere Instrumente gegen Frauenhandel benötigt – rot-grünes Prostitutionsgesetz aus 2001 endlich rückgängig machen

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Zum Internationalen Frauentag am morgigen 8. März fordert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk heute in München dringend, die durch das rot-grüne Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 eingeführten Strafmilderungen bei Zwangsprostitution und Menschenhandel rückgängig zu machen.

„Der Internationale Frauentag muss Anlass sein, auch an die Frauen zu denken, die – auch bei uns in Deutschland – ausgebeutet werden und nicht in der Lage sind, selbst ihre Stimme zu erheben und Rechte für sich einzufordern“, so Merk.

„Zum Beispiel die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Seit dem Prostitutionsgesetz ist das Fördern der Prostitution nicht mehr strafbar. Profitiert haben davon ausschließlich die Zuhälter und Bordellbetreiber. Denn den Strafverfolgungsbehörden fehlt seitdem häufig die Möglichkeit, Durchsuchungsbeschlüsse für das traditionell konspirative Rotlichtmilieu zu erwirken. Damit sind die Chancen, dort auch Fälle von Menschenhandel aufzudecken, extrem gesunken. Diese Reform war ein Danaergeschenk an die Frauen, das wir endlich rückgängig machen müssen!“

Im Gegensatz zu MdB Volker Beck (Grüne) ist die Ministerin auch nicht überzeugt, dass der vom Bundesinnenministerium kürzlich bekanntgegebene Rückgang der statistisch registrierten Fälle von Menschenhandel seit 2001 um knapp 31 Prozent auf das Prostitutionsgesetz zurückzuführen ist.

„Das anzunehmen, ist mehr als blauäugig“, so Merk. „Die Statistik scheint mir eher das Gegenteil zu belegen: Wenn das Bundeskriminalamt weniger Fälle registriert, dann doch nur, weil seit 2011 weniger Ermittlungsansätze vorhanden sind, um diese Fälle aufzudecken – sprich: es steht zu befürchten, dass einfach das Dunkelfeld größer geworden ist. Statt das Problem kleinzureden, müssen wir für die Rechte dieser Frauen kämpfen.“

StMJV, PM v. 07.03.2013