Gesetzgebung

StMF: Fahrtkostenzuschüsse für kommunale Bedienstete – Änderung Bayerisches Besoldungsgesetz

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Der jetzt vom Bayerischen Landtag beschlossene Gesetzesentwurf der Staatsregierung ermöglicht den Kommunen, ihren Beschäftigten Fahrkostenzuschüsse zu gewähren.

„Jede einzelne Kommune kann jetzt eigenverantwortlich entscheiden, ob Fahrkostenzuschüsse an seine Beamten bezahlt werden“, erklärte Dr. Markus Söder, Finanzminister.

Die Regelung gilt auch für bayerische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

„Mit diesem Gesetzesentwurf erfüllen wir einen langjährigen Wunsch der Kommunen“, so Söder.

Die Entscheidung über die Gewährung von Fahrkostenzuschüssen liegt beim jeweiligen Dienstherrn. Auch in der Ausgestaltung des Fahrkostenzuschusses wird den Kommunen größtmöglicher Freiraum gelassen.

„Durch die flexible Regelung kann jeder Dienstherr individuell auf die Verhältnisse vor Ort reagieren“, betonte Söder. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.

StMF, PM v. 08.03.2013

Redaktionelle Anmerkung: Der Gesetzentwurf wurde vom Bayerischen Landtag am 05.03.2013 ohne inhaltliche Änderungen beschlossen (es gab lediglich eine formelle Änderung bzgl. des Einleitungssatzes). Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft (nicht wie in der PM des StMF genannt am 1. Januar 2013).